Köln: Miet­preis­brem­se in NRW war fünf Jah­re lang ungültig

Wohnungen zu vermieten - Schild - Wohnhaus - Fenster - Baum - Himmel - Mietwohnungen Foto: Ein Wohnhaus mit freien Mietwohnungen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die bis Ende Juni gel­ten­de Miet­preis­brem­se-Ver­ord­nung in Nord­rhein-West­fa­len war ungültig.

Das geht aus einem Urteil des Land­ge­richts Köln her­vor, über das die „Welt” (Frei­tag­aus­ga­be) berich­tet. Die Rich­ter bestä­tig­ten dem­nach bereits am 02. Juli 2020 ein ent­spre­chen­des Urteil eines Köl­ner Amts­ge­richts. „Zwar ist das Gebiet Köln in der Ver­ord­nung zur Bestim­mung der Gebie­te mit Miet­preis­be­gren­zung vom 23. Juni 2015 durch die Lan­des­re­gie­rung zu einem Gebiet mit einem ange­spann­ten Woh­nungs­markt bestimmt wor­den. Die­se Ver­ord­nung ist jedoch unwirk­sam”, stell­ten die Rich­ter am Land­ge­richt fest.

In dem Streit soll­te der Ver­mie­ter die Mie­te für einen neu abge­schlos­se­nen Miet­ver­trag auf das laut Miet­preis­brem­se zuläs­si­ge Niveau absen­ken – zehn Pro­zent ober­halb der orts­üb­li­che Ver­gleichs­mie­te. Der Streit­wert belief sich auf 3.000 Euro. Da in der ent­spre­chen­den Lan­des­ver­ord­nung jedoch kei­ne Begrün­dung ent­hal­ten sei, in der erklärt wer­de, war­um Köln zu den Gebie­ten mit ange­spann­ten Woh­nungs­märk­ten gezählt wer­de, sei die gesam­te Ver­ord­nung unwirk­sam, heißt es wei­ter in der Urteilsbegründung.

Auch in ande­ren Bun­des­län­dern hat­ten die zustän­di­gen Land­ge­rich­te die dor­ti­gen Ver­ord­nun­gen für ungül­tig erklärt. Seit 1. Juli 2020 gilt in Nord­rhein-West­fa­len eine neue Ver­ord­nung, bei der das Lan­des­mi­nis­te­ri­um eine ent­spre­chen­de Begrün­dung mit­lie­fer­te. Die neue Miet­preis­brem­se greift nun aller­dings nur noch in 18 Städ­ten und Gemein­den anstel­le wie bis­her in 59.

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