Köln: Minis­te­rin und Ober­bür­ger­meis­te­rin unter­zeich­nen Vereinbarung

Stadt Köln - Ina Scharrenbach - Henriette Reker - Wohnraumförderung 2018 Foto: Treffen der Wohnraumförderung bis 2022 (Ina Scharrenbach, Henriette Reker (v. l. n. r.)), Urheber: Stadt Köln

Die Woh­nungs­bau­mi­nis­te­rin und die Ober­bür­ger­meis­te­rin tra­fen sich zusam­men für die Wohn­raum­för­de­rung bis 2022. Zusam­men unter­zeich­ne­ten sie den neu­en Vertrag.

Woh­nungs­bau­mi­nis­te­rin Ina Schar­ren­bach hat am heu­ti­gen Frei­tag, 12. Okto­ber 2018, gemein­sam mit Ober­bür­ger­meis­te­rin Hen­ri­et­te Reker eine Ziel­ver­ein­ba­rung zur Umset­zung eines soge­nann­ten Glo­bal­bud­gets für die Wohn­raum­för­de­rung unterzeichnet.

Mit der Ziel­ver­ein­ba­rung möch­ten Stadt und Land ein nach­fra­ge­ge­rech­tes, bezahl­ba­res und breit gefä­cher­tes Woh­nungs­an­ge­bot in allen Köl­ner Wohn­vier­teln für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger der Stadt erhal­ten und för­dern. In der Ziel­ver­ein­ba­rung garan­tiert das Land der Stadt Köln in den Pro­gramm­jah­ren 2019 bis 2022 ein jähr­li­ches Bud­get in Höhe von 95 Mil­lio­nen Euro, ins­ge­samt 380 Mil­lio­nen Euro für die kom­men­den vier Jahre.

Ober­bür­ger­meis­te­rin Hen­ri­et­te Reker:

Der Bedarf an zusätz­li­chem Wohn­raum ist in Köln als attrak­ti­ver und wach­sen­der Wohn‑, Aus­bil­dungs- und Arbeits­stand­ort im lan­des­wei­ten Ver­gleich beson­ders aus­ge­prägt. Des­halb ist es das prio­ri­tä­re Ziel der Stadt Köln, mehr Wohn­raum zu schaf­fen, ins­be­son­de­re bezahl­ba­re Geschoss-Woh­nun­gen. Mit dem Hand­lungs­kon­zept Woh­nen, dem Köl­ner Wohn­bünd­nis, dem koope­ra­ti­ven Bau­land­mo­dell, aber auch mit der Beschleu­ni­gung von Ver­wal­tungs­pro­zes­sen soll es gelin­gen, mehr bezahl­ba­ren Wohn­raum für die Köl­ner Bevöl­ke­rung zu schaf­fen. Die Ziel­ver­ein­ba­rung ist auch ein deut­li­ches Signal an Inves­to­ren, die sich auf kla­re Rah­men­be­din­gun­gen ver­las­sen können.

Die Stadt Köln hat das Ziel, die jähr­li­chen Fer­ti­gungs­zah­len im frei­fi­nan­zier­ten und öffent­lich geför­der­ten Wohn­raum zusam­men von durch­schnitt­lich rund 3.000 Woh­nun­gen auf 6.000 Woh­nun­gen bis zum Jahr 2030 zu stei­gern und mit kom­mu­na­len Stra­te­gien und Maß­nah­men dafür zu sor­gen, dass jähr­lich min­des­tens 1.000 neue Woh­nun­gen im öffent­lich geför­der­ten Woh­nungs­bau entstehen.

Mit dem mehr­jäh­ri­gen Wohn­raum­för­de­rungs­pro­gramm von 2018 bis 2022 möch­te das Minis­te­ri­um attrak­ti­ve und ren­ta­ble För­der­mög­lich­kei­ten zur Ver­fü­gung stel­len, um ins­be­son­de­re die Wohn­raum­ver­sor­gung von Fami­li­en mit klei­nen und mitt­le­ren Ein­kom­men zu ver­bes­sern. Die Lan­des­re­gie­rung legt beson­de­ren Wert auf die Stei­ge­rung von öffent­lich geför­der­ten, roll­stuhl­ge­rech­ten Woh­nun­gen. Sie hat daher die För­der­kon­di­tio­nen erheb­lich verbessert.

Im mehr­jäh­ri­gen För­der­pro­gramm des Lan­des ste­hen in den Jah­ren 2018 bis 2022 ins­ge­samt 5,5 Mil­li­ar­den Euro För­der­dar­le­hen der NRW.Bank für den sozia­len Woh­nungs­bau zur Verfügung.

Die Zutei­lung eines Glo­bal­bud­gets, also eines pau­scha­len Betra­ges, über den die Ver­wal­tung weit­ge­hend unab­hän­gig ver­fü­gen kann, stärkt die woh­nungs­po­li­ti­sche Ver­ant­wor­tung der Stadt Köln. Durch die eigen­stän­di­ge Bewirt­schaf­tung des Bud­gets ist die Stadt Köln als Bewil­li­gungs­be­hör­de in der Lage, die ört­li­che Woh­nungs­markt­si­tua­ti­on zu berück­sich­ti­gen. Durch die über meh­re­re Jah­re gleich­blei­ben­den Kon­tin­gen­te ent­ste­hen Pla­nungs­si­cher­heit für die Stadt und Inves­to­ren und gleich­zei­tig ist eine nach­hal­ti­ge Absi­che­rung und ein fle­xi­bler Ein­satz der Mit­tel der sozia­len Wohn­raum­för­de­rung möglich.

Im ver­gan­ge­nen Jahr sind in Köln 842 Wohn­ein­hei­ten mit rund 103 Mil­lio­nen Euro geför­dert wor­den. Im Jahr 2016 waren es 871 Wohn­ein­hei­ten mit rund 106 Mil­lio­nen Euro.

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