Köln: Nach­bar film­te ona­nie­ren­de Bal­kon­sze­ne des Rollstuhlfahrers

Hochhäuser - Evangelisches Pfarramt Neue Stadt-Gemeinde - Köln-Chorweiler Foto: Sicht auf die Hochhäuser und der Evangelischen Stadtgemeinde (Köln-Chorweiler)

Letz­tes Jahr hat­te ein Roll­stuhl­fah­rer sich unbe­ob­ach­tet gefühlt und ona­nier­te. Jedoch bemerk­te das sein Nach­bar, film­te die Sze­ne und ging damit zur Poli­zei. Nun kam der Prozess. 

Vor rund einem Jahr fühl­te ein Exhi­bi­tio­nist sich auf sei­nem Bal­kon unbe­ob­ach­tet, sodass er sich kom­plett aus­zog und anfing zu ona­nie­ren. Doch einer hat­te das mit­be­kom­men: Sein Nach­bar – er film­te sogar die gan­ze Sze­ne und ging damit anschlie­ßend zur Polizei.

Der Nach­bar zeig­te ihn wegen exhi­bi­tio­nis­ti­schen Han­delns an und so erhielt der Exhi­bi­tio­nist einen Straf­be­fehl von über 300 Euro. Doch auf die­sen lag er Ein­spruch ein und such­te einen Anwalt auf.

Nun kam es Pro­zess: Der Exhi­bi­tio­nist wohnt in den obe­ren Eta­gen des Hau­ses und hat sicher­ge­stellt, dass ihn nie­mand zuschaut – so sei­ne Ver­tei­di­gungs­stra­te­gie. Das sah die Staats­an­wäl­tin – die den Pro­zess dar­über nun führ­te – nicht so.

Bedingt dadurch, dass der Exhi­bi­tio­nist bis­her nicht straf­fäl­lig war, wur­de im all­ge­mei­nen Ein­ver­ständ­nis der Pro­zess gegen eine Geld­bu­ße in Höhe von 300 Euro ein­ge­stellt. Im Roll­stuhl sitzt der Exhi­bi­tio­nist auf­grund eines Arbeits­un­falls in Russ­land – er stürz­te tief und erlitt meh­re­re Kno­chen­brü­che. Sei­ne Eltern haben ihn letz­tes Jahr nach Deutsch­land geschickt, für eine bes­se­re, medi­zi­ni­sche Versorgung.

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