Köln: Noto­ri­scher Auto­kna­cker nach Zeu­gen­hin­weis gestellt

Polizeiauto - Polizeifahrzeug - Polizei - Bundespolizei - Domplatte - Kölner Dom - Köln Hauptbahnhof - Köln-Innenstadt Foto: Polizeifahrzeug auf der Domplatte (Köln-Innenstadt), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Am Mon­tag­vor­mit­tag hat die Poli­zei Köln im Orts­teil Porz einen 42 Jah­re alten Inten­siv­tä­ter am Steu­er eines zuvor gestoh­le­nen 7er BMW festgenommen.

Gegen 09:30 Uhr hat­te der Sohn des Fahr­zeug­hal­ters den Dieb­stahl der Limou­si­ne aus einer Tief­ga­ra­ge an der Neueh­ren­fel­der Lukas­stra­ße bemerkt und die Poli­zei alar­miert. Dem Anzei­gen­er­stat­ter gelang es, den BMW zu orten. Mit die­sen GPS-Daten führ­te die Leit­stel­le Strei­fen­be­am­te gegen 10:20 Uhr auf der Alfred-Nobel-Stra­ße an den Sport­wa­gen heran.

Nach der­zei­ti­gem Ermitt­lungs­stand des Kri­mi­nal­kom­mis­sa­ri­ats 45 war der Dro­gen­kon­su­ment vor sei­ner Fest­nah­me noch in eine wei­te­re Tief­ga­ra­ge an der Köl­ner Stra­ße in Porz ein­ge­drun­gen und hat­te aus dort gepark­ten Pkw unter ande­rem zwei Luft­ge­weh­re und eine Golf­ta­sche mit Schlä­gern gestoh­len. Als ein Zeu­ge ihn zur Rede stell­te, hat­te er sich mit sei­ner Beu­te in dem BMW aus der Tief­ga­ra­ge ent­fernt. Bei sei­ner Fest­nah­me erga­ben sich Hin­wei­se, dass der ein­schlä­gig Poli­zei­be­kann­te Betäu­bungs­mit­tel kon­su­miert hat­te. Zudem konn­te er kei­ne Fahr­erlaub­nis vor­wei­sen. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft muss sich der Fest­ge­nom­me­ne heu­te vor einem Haft­rich­ter verantworten.

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