Köln: Nut­zungs­zeit von Grä­ber läuft ab und kön­nen ver­län­gert werden

Westfriedhof Köln - Venloer Straße 1132 Foto: Stature auf dem Westfriedhof (Köln-Ossendorf/Vogelsang), Urheber: Stadt Köln

Die Stadt Köln gibt bekannt, dass in den fünf Zen­tral- und ver­schie­de­nen Stadt­teil­fried­hö­fen die Nut­zungs­zeit der Grab­stät­ten bald abläuft. Ver­län­ge­run­gen kön­nen bean­tragt werden.

Auf den fünf Zen­tral- und ver­schie­de­nen Stadt­teil­fried­hö­fen enden bei Grab­stät­ten ohne Pfle­ge­ver­pflich­tung nach der Ruhe­zeit von zwölf Jah­ren die Nutzungsrechte.

Wer ein sol­ches zwi­schen dem 01. Janu­ar und 31. März 2007 auf Melaten‑, dem Nord‑, West‑, Süd- oder Ost­fried­hof oder auf den Fried­hö­fen Chor­wei­ler, Deutz, Kalk, Dünn­wald, Sürth, Lei­den­hau­sen, Mül­heim, Schön­ra­ther Hof, Lehm­ba­cher Weg oder Worrin­gen erwor­ben hat, kann das Nut­zungs­recht auf Antrag um ein bis zwölf Jah­re ver­län­gern lassen.

Die aktu­el­le Jah­res­ge­bühr beträgt 147,08 Euro. Der Ver­län­ge­rungs­an­trag muss inner­halb eines Monats nach die­ser Bekannt­ma­chung bei der Fried­hofs­ver­wal­tung ein­ge­reicht werden.

Fra­gen beant­wor­tet die Stadt tele­fo­nisch unter 0221 / 221–25108. Wer in den ver­gan­ge­nen Jah­ren bereits eine Ver­län­ge­rung bean­tragt hat, kann die Ablauf­zeit der dafür aus­ge­stell­ten Urkun­de entnehmen.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.