Die Stadt Köln gibt bekannt, dass in den fünf Zentral- und verschiedenen Stadtteilfriedhöfen die Nutzungszeit der Grabstätten bald abläuft. Verlängerungen können beantragt werden.
Auf den fünf Zentral- und verschiedenen Stadtteilfriedhöfen enden bei Grabstätten ohne Pflegeverpflichtung nach der Ruhezeit von zwölf Jahren die Nutzungsrechte.
Wer ein solches zwischen dem 01. Januar und 31. März 2007 auf Melaten‑, dem Nord‑, West‑, Süd- oder Ostfriedhof oder auf den Friedhöfen Chorweiler, Deutz, Kalk, Dünnwald, Sürth, Leidenhausen, Mülheim, Schönrather Hof, Lehmbacher Weg oder Worringen erworben hat, kann das Nutzungsrecht auf Antrag um ein bis zwölf Jahre verlängern lassen.
Die aktuelle Jahresgebühr beträgt 147,08 Euro. Der Verlängerungsantrag muss innerhalb eines Monats nach dieser Bekanntmachung bei der Friedhofsverwaltung eingereicht werden.
Fragen beantwortet die Stadt telefonisch unter 0221 / 221–25108. Wer in den vergangenen Jahren bereits eine Verlängerung beantragt hat, kann die Ablaufzeit der dafür ausgestellten Urkunde entnehmen.