Köln: Ohne Ver­si­che­rungs­schutz mit E‑Scooter zur Poli­zei­wa­che gefahren

Polizeipräsidium Köln - Kreispolizeibehörde Nordhein-Westfalen - Köln-Kalk Foto: Polizeipräsidium Köln (Köln-Kalk)

Um einen Äuße­rungs­bo­gen wegen einer E‑S­coo­ter-Fahrt ohne Ver­si­che­rungs­schutz abzu­ge­ben, fuhr ein Köl­ner zur Poli­zei­wa­che in Kalk – wie­der auf sei­nem E‑Scooter und immer noch ohne Versicherung.

Unter den Augen meh­re­rer Poli­zis­ten cru­is­te der 40-Jäh­ri­ge gegen 15:20 Uhr zur Poli­zei­wa­che am Wal­ter-Pau­li-Ring. Er stell­te sei­nen E‑Scooter vor dem Dienst­ge­bäu­de ab und leg­te einem Beam­ten sei­nen aus­ge­füll­ten Äuße­rungs­bo­gen vor. Bei der zwangs­läu­fig fol­gen­den Über­prü­fung des aktu­el­len Ver­si­che­rungs­sta­tus des Elek­tro­fahr­zeugs stell­ten sich erneut Unre­gel­mä­ßig­kei­ten heraus.

Zudem räum­te der mitt­ler­wei­le Tat­ver­däch­ti­ge ein, noch unter dem Ein­fluss von Betäu­bungs­mit­teln zu ste­hen. Er hat­te näm­lich nach eige­nen Anga­ben am Vor­abend noch Mari­hua­na kon­su­miert und star­ke Schmerz­mit­tel geschluckt.

Um ein tech­ni­sches Gut­ach­ten fer­ti­gen zu las­sen, stell­ten die Beam­ten den E‑Scooter des Köl­ners sicher. Auf Anord­nung der Poli­zis­ten ent­nahm ein Arzt dem Mann eine Blut­pro­be. Die Beam­ten unter­sag­ten dem 40-Jäh­ri­gen bis zur voll­stän­di­gen Aus­nüch­te­rung das Füh­ren von Kraftfahrzeugen.