Köln: Poli­zei stellt bei Ver­samm­lungs­la­ge dut­zen­de Per­so­na­li­en fest

Kalk Post - Trimbornstraße - Volksbank Köln Bonn eG - Köln-Kalk Foto: Kalk Post mit Sicht auf die Volksbank Köln Bonn eG (Köln-Kalk)

Mit star­ken Ein­satz­kräf­ten hat die Poli­zei Köln am Sonn­tag­nach­mit­tag im Stadt­teil Kalk das Ver­samm­lungs­recht der Köl­ner AfD und meh­re­rer ange­mel­de­ter Gegen­de­mons­tra­tio­nen gewährleistet.

Begin­nend ab 15:00 Uhr pro­tes­tier­ten mehr als tau­send Demons­tra­ti­ons­teil­neh­mer des Bünd­nis­ses „Köln gegen Rechts” an der Kal­ker Post. Nach einer Auf­takt­kund­ge­bung zogen sie anmel­de­kon­form in Rich­tung des Bür­ger­hau­ses Kalk und führ­ten dort an meh­re­ren Poli­zei­ab­sper­run­gen ihren Pro­test fort. Bedingt durch zeit­li­che Ver­zö­ge­run­gen star­te­te die öffent­li­che Ver­samm­lung der AfD in den Räum­lich­kei­ten des Bür­ger­hau­ses verspätet.

Mehr­fach ver­such­ten Gegen­de­mons­tran­ten des lin­ken Spek­trums die Poli­zei­ab­sper­run­gen zu durch­bre­chen. Poli­zis­tin­nen und Poli­zis­ten ver­hin­der­ten das Durch­bre­chen der Absper­rung durch den Ein­satz von Pfef­fer­spray und des Schlag­stocks. Drei Beam­tin­nen zogen sich dabei leich­te Ver­let­zun­gen zu. Ver­letz­te auf Sei­ten der Ver­samm­lungs­teil­neh­mer sind aktu­ell nicht gemeldet.

Die Ver­samm­lung im Bür­ger­haus eröff­ne­te der ver­ant­wort­li­che Lei­ter gegen 19:15 Uhr. Teil­neh­mer der Ver­samm­lung stör­ten durch dau­er­haf­tes Klat­schen, Gesän­ge und Zwi­schen­ru­fe den ord­nungs­ge­mä­ßen Ver­lauf der Ver­samm­lung in gro­ber Wei­se. Der Lei­ter sprach dar­auf­hin die Stö­rer mehr­fach an und for­der­te sie zur Ruhe auf. Als dies nicht wirk­te, schloss er sie ent­spre­chend den Bestim­mun­gen des Ver­samm­lungs­ge­set­zes von sei­ner Ver­samm­lung aus und for­der­te sie auf, den Raum zu verlassen.

Da die Stö­rer den Raum nicht frei­wil­lig ver­lie­ßen, führ­ten Poli­zis­ten ins­ge­samt 41 Per­so­nen aus dem Saal. Zu Wider­stands­hand­lun­gen kam es dabei nicht. Wegen des Ver­dachts des Haus­frie­dens­bruchs und einer Ord­nungs­wid­rig­keit nach dem Ver­samm­lungs­ge­setz lei­te­ten die Beam­ten gegen die­sen Per­so­nen­kreis Ermitt­lungs­ver­fah­ren ein und erteil­ten ihnen Platz­ver­wei­se. Um 20:50 Uhr been­de­te der Ver­samm­lungs­lei­ter der AfD sei­ne Veranstaltung.

Wäh­rend des Ein­sat­zes stell­ten Poli­zis­ten vor dem Bür­ger­haus fest, dass ein Demons­tra­ti­ons­teil­neh­mer (29) per inter­na­tio­na­lem Haft­be­fehl gesucht wur­de. Die Beam­ten nah­men ihn fest und brach­ten ihn ins Polizeigewahrsam.

Zusätz­lich zu den bereits dar­ge­stell­ten Anzei­gen leg­ten die Ein­satz­kräf­te 13 wei­te­re Straf­an­zei­gen wegen des Ver­dachts der Belei­di­gung, Wider­stands, Land­frie­dens­bruchs, Sach­be­schä­di­gung und Kör­per­ver­let­zung vor. Ins­ge­samt nah­men die Poli­zis­ten sie­ben Per­so­nen in Gewahrsam.

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