Köln: Poli­zei stoppt Klein­trans­por­ter mit undich­tem Sauerstoffbehälter

Kleintransporter - Gefahrengut - Sauerstoffbehälter - Polizei - Feuerwehr - Januar 2020 - Köln-Deutz Foto: Transporter mit undichtem Sauerstoffbehälter (Köln-Deutz), Urheber: Polizei Köln

Poli­zis­ten des Ver­kehrs­diens­tes haben am Mon­tag­mor­gen in Köln-Deutz einen Klein­trans­por­ter mit einem undich­ten Sau­er­stoff­be­häl­ter aus dem Ver­kehr gezogen.

Bei einer genaue­ren Über­prü­fung stell­te ein TÜV-Gut­ach­ter neben einer auf­ge­ris­se­nen Karos­se­rie, einen stark ver­ros­te­ten Rah­men fest und unter­sag­te dem Fah­rer die Weiterfahrt.

Gegen 07:30 Uhr war der stark demo­lier­te Renault auf dem öst­li­chen Zubrin­ger in Fahrt­rich­tung der Auto­bahn 559 den Poli­zis­ten auf­ge­fal­len: Sie beglei­te­ten den Klein­trans­por­ter nach einer ers­ten Über­prü­fung zum TÜV, wo die hin­zu­ge­ru­fe­ne Feu­er­wehr den Sau­er­stoff kon­trol­liert aus dem defek­ten Gas­be­häl­ter ent­wei­chen ließ. Die Fir­ma des Fah­rers trans­por­tiert medi­zi­ni­schen Sauerstoff.

Der 36-jäh­ri­ge Kre­fel­der habe die defek­te Sau­er­stoff­an­zei­ge bemerkt, sei aber nicht von einem defek­ten Gas­be­häl­ter aus­ge­gan­gen. Sowohl der Fah­rer, als auch der Hal­ter des Trans­por­ters müs­sen sich nun wegen der man­gel­haf­ten Ladungs­si­che­rung, eines Ver­sto­ßes gegen das Gefahr­gut­recht sowie der fest­ge­stell­ten tech­ni­schen Män­gel verantworten.

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