Köln: Schnel­ler Fahn­dungs­er­folg dank dienst­li­cher Handy-App

Autobahnkreuz - Köln-Nord - Bundesautobahn 57 - Köln-Longerich/Lindweiler/Pesch/Ossendorf Foto: Autobahnkreuz Köln Nord Ausfahrt Köln-Ost/Chorweiler (Köln-Ossendorf)

Poli­zis­ten haben am Don­ners­tag­nach­mit­tag einen Auto­fah­rer gestoppt, der ohne gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis und mit einem nicht ver­si­cher­ten Ford Mon­deo auf der Bun­des­au­to­bahn 57 unter­wegs war.

Mit der neu­en Scan-App auf den dienst­li­chen Smart­phones über­prüf­ten die Beam­ten das Kenn­zei­chen – nach dem Auto wur­de bereits gefahndet.

Gegen 13:00 Uhr war der Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung auf der A57 das vor ihnen fah­ren­de Auto auf­ge­fal­len. Der Scan ergab bin­nen Sekun­den, dass der Wagen wegen des feh­len­den Ver­si­che­rungs­schut­zes zur Ent­sie­ge­lung aus­ge­schrie­ben war.

Nach­dem der Ford-Fah­rer auf die A1 wech­sel­te, stopp­ten die Poli­zis­ten den 33-Jäh­ri­gen und kon­trol­lier­ten ihn abseits der Auto­bahn. Der Düre­ner über­reich­te den Beam­ten einen bri­ti­schen Füh­rer­schein, der sich als Fäl­schung entpuppte.

Die Poli­zis­ten stell­ten das Doku­ment und den Fahr­zeug­schein sicher, ent­sie­gel­ten die Num­mern­schil­der und unter­sag­ten dem 33-Jäh­ri­gen die Wei­ter­fahrt mit sei­nem Auto. Der Düre­ner wird sich nun wegen des Ver­dachts der Urkun­den­fäl­schung, des Fah­rens ohne gül­ti­ge Fahr­erlaub­nis und wegen Ver­sto­ßes gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz ver­ant­wor­ten müssen.

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