Köln: Schul­klas­se einer Grund­schu­le muss in Quarantäne

Schultor - Schloss - Kette - Schulhof - Schule - Türklinke - Türgriff - Schulgelände Foto: Abgeschlossenes Schultor, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Anord­nung einer 14-tägi­gen Qua­ran­tä­ne für alle Schü­ler einer Köl­ner Grund­schul­klas­se ist rechtmäßig.

Das hat das Köl­ner Ver­wal­tungs­ge­richt in meh­re­ren Eil­be­schlüs­sen vom 08. Juli 2021 ent­schie­den und damit die Anträ­ge von Mit­schü­lern abgelehnt.

Die 7–8‑jährigen Kin­der wand­ten sich – ver­tre­ten durch die Eltern – gegen Ord­nungs­ver­fü­gun­gen des Köl­ner Gesund­heits­am­tes. Das Gesund­heits­amt hat­te zum Feri­en­be­ginn bis zum 14. Juli eine 14-tägi­ge Qua­ran­tä­ne ange­ord­net. Grund für die Maß­nah­me war, dass ein Mit­schü­ler posi­tiv auf die Del­ta-Vari­an­te des Coro­na-Virus getes­tet wor­den war. Die Antrag­stel­ler hiel­ten die Maß­nah­me für unver­hält­nis­mä­ßig. Auch ver­wie­sen sie auf Nach­tes­tun­gen, die sämt­lich nega­ti­ve Ergeb­nis­se gezeigt hätten.

Dem ist das Ver­wal­tungs­ge­richt nicht gefolgt. Es sei sich der beson­de­ren Belas­tun­gen, der die betrof­fe­nen Fami­li­en durch die Maß­nah­me aus­ge­setzt sei­en, bewusst. In die­sem Fall bestehe aber ein hohes Inter­es­se dar­an, Infek­ti­ons­ket­ten auf­zu­de­cken und zu unter­bre­chen. Die Kon­takt­si­tua­ti­on der Kin­der sei weit­ge­hend unauf­klär­bar geblie­ben. Daher sei es zuläs­sig gewe­sen, alle Schü­ler der Klas­se als gefähr­de­te „enge Kon­takt­per­so­nen” ein­zu­stu­fen. Dies ste­he auch im Ein­klang mit den Emp­feh­lun­gen des Robert-Koch-Insti­tuts. Ange­sichts der beson­de­ren Gefähr­dung gera­de auch unge­impf­ter Schul­kin­der sei die Qua­ran­tä­ne für die gan­ze Klas­se als prä­ven­ti­ver Infek­ti­ons­schutz recht­mä­ßig. Eine „Frei­tes­tung” bie­te dem­ge­gen­über kei­nen gleich­wer­ti­gen Schutz.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.