Köln: Schwarz­fah­rer reist zurück ins Land und kann Stra­fe nicht zahlen

Köln Bonn Airport - Konrad Adenauer - Flughafen - Empfangsgebäude - Köln-Porz Foto: Empfangsgebäude von Köln Bonn Airport (Köln-Porz)

Am Köln Bonn Air­port haben Bun­des­po­li­zis­ten einen Mann auf­ge­grif­fen, der zurück ins Land ein­rei­sen woll­te und dabei noch eine offe­ne Stra­fe zu zah­len hat. Er muss nun ins Gefängnis.

In der ver­gan­ge­nen Nacht haben Bun­des­po­li­zis­ten am Flug­ha­fen Köln/Bonn einen 41-jäh­ri­gen Mann ver­haf­tet, als er ver­such­te aus Anta­lya in das Bun­des­ge­biet ein­zu­rei­sen. Grund für die Ver­haf­tung war eine nicht geleis­te­te Geld­stra­fe in Höhe von 400 Euro (zuzüg­lich der Ver­fah­rens­kos­ten). Die­se hät­te der Mann auf­grund eines Straf­be­fehls wegen Erschlei­chens von Leis­tun­gen bezah­len müssen.

Auch ein Jahr nach Rechts­kräf­tig­keit des Straf­be­fehls hat­te der Gesuch­te die Geld­stra­fe noch nicht begli­chen. Die Staats­an­walt­schaft Mann­heim schrieb ihn im Juni 2019 daher zur Fest­nah­me aus.

Der 41-Jäh­ri­ge war auch auf der Flug­ha­fen­dienst­stel­le der Bun­des­po­li­zei nicht in der Lage, die noch offe­ne Stra­fe zu ent­rich­ten. Nun erwar­ten ihn 40 Tage Ersatzfreiheitsstrafe.

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