Köln: Sei­ten­ab­stand zwi­schen Auto und Fahr­rad nicht beachtet

Ein Auto­fah­rer hat­te den Sei­ten­ab­stand zwi­schen Auto und Fahr­rad nicht beach­tet und somit einen Unfall ver­ur­sacht. Da der Auto­fah­rer flüch­te­te, sucht die Poli­zei nun nach Zeugen.

Ein roter Klein­wa­gen soll am Mon­tag­mor­gen auf der Escher Stra­ße in Köln-Pesch einen Fahr­rad­fah­rer der­art eng über­holt haben, dass die­ser sich gezwun­gen sah aus­zu­wei­chen und sich beim Sturz schwer ver­letz­te. Der Klein­wa­gen flüch­te­te und ließ den 56-Jäh­ri­gen ver­letzt an der Unfall­stel­le hin­ter der Pescher Stra­ße zurück. Die Poli­zei Köln sucht Zeu­gen und nimmt Hin­wei­se unter der Ruf­num­mer 0221 229–0 oder per E‑Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de entgegen.

Der 56-Jäh­ri­ge war gegen 05:40 Uhr auf der Escher Stra­ße in Rich­tung Kapel­len­weg unter­wegs, als der rote Pkw ihn kurz hin­ter der Kreu­zung zur Pescher Stra­ße schnitt.

Infor­ma­tio­nen zur Gefah­ren­si­tua­ti­on über zu gerin­ger Seitenabstand:

In Köln nut­zen Autos, Lkw und Rad­fah­rer häu­fig gemein­sam die Fahr­bahn. Das erfor­dert ein hohes Maß an gegen­sei­ti­ger Rück­sicht­nah­me und Vor­sicht. Dazu gehört ins­be­son­de­re, dass Auto- und Lkw-Fah­rer beim Über­ho­len von Velo­fah­rern einen aus­rei­chen­den Sei­ten­ab­stand einhalten.

Schon die durch das über­ho­len­de Kraft­fahr­zeug ent­ste­hen­den Ver­än­de­run­gen der Sei­ten­wind- und Luft­druck­si­tua­ti­on kön­nen zu Unfäl­len und Stür­zen führen:

  • Inner­orts ist von Pkw min­des­tens ein Abstand von 1,5 Meter Abstand zu Rad­fah­rern einzuhalten
  • Außer­orts und bei Geschwin­dig­kei­ten über 50 km/h sind 2 Meter Abstand erforderlich
  • Auch beim Über­ho­len von Kin­dern oder Eltern mit Kin­dern sind immer 2 Meter einzuhalten
  • Eben­so müs­sen Lkw und Bus­se 2 Meter Abstand einhalten
  • Zudem soll­ten auch Rad­fah­ren­de min­des­tens 1 Meter Abstand zu par­ken­den Autos hal­ten, um nicht durch unacht­sam geöff­ne­te Auto­tü­ren ver­letzt zu werden.

Ist eine Stra­ße zu eng für die­se Min­dest­ab­stän­de, ist ein Über­ho­len nicht zuläs­sig. Auch wenn Rad­schutz­strei­fen oder Rad­fahr­strei­fen eine eige­ne Fahr­spur sug­ge­rie­ren, muss hier ein aus­rei­chen­der Sei­ten­ab­stand gehal­ten werden.