Ein Autofahrer hatte den Seitenabstand zwischen Auto und Fahrrad nicht beachtet und somit einen Unfall verursacht. Da der Autofahrer flüchtete, sucht die Polizei nun nach Zeugen.
Ein roter Kleinwagen soll am Montagmorgen auf der Escher Straße in Köln-Pesch einen Fahrradfahrer derart eng überholt haben, dass dieser sich gezwungen sah auszuweichen und sich beim Sturz schwer verletzte. Der Kleinwagen flüchtete und ließ den 56-Jährigen verletzt an der Unfallstelle hinter der Pescher Straße zurück. Die Polizei Köln sucht Zeugen und nimmt Hinweise unter der Rufnummer 0221 229–0 oder per E‑Mail an poststelle.koeln@polizei.nrw.de entgegen.
Der 56-Jährige war gegen 05:40 Uhr auf der Escher Straße in Richtung Kapellenweg unterwegs, als der rote Pkw ihn kurz hinter der Kreuzung zur Pescher Straße schnitt.
Informationen zur Gefahrensituation über zu geringer Seitenabstand:
In Köln nutzen Autos, Lkw und Radfahrer häufig gemeinsam die Fahrbahn. Das erfordert ein hohes Maß an gegenseitiger Rücksichtnahme und Vorsicht. Dazu gehört insbesondere, dass Auto- und Lkw-Fahrer beim Überholen von Velofahrern einen ausreichenden Seitenabstand einhalten.
Schon die durch das überholende Kraftfahrzeug entstehenden Veränderungen der Seitenwind- und Luftdrucksituation können zu Unfällen und Stürzen führen:
- Innerorts ist von Pkw mindestens ein Abstand von 1,5 Meter Abstand zu Radfahrern einzuhalten
- Außerorts und bei Geschwindigkeiten über 50 km/h sind 2 Meter Abstand erforderlich
- Auch beim Überholen von Kindern oder Eltern mit Kindern sind immer 2 Meter einzuhalten
- Ebenso müssen Lkw und Busse 2 Meter Abstand einhalten
- Zudem sollten auch Radfahrende mindestens 1 Meter Abstand zu parkenden Autos halten, um nicht durch unachtsam geöffnete Autotüren verletzt zu werden.
Ist eine Straße zu eng für diese Mindestabstände, ist ein Überholen nicht zulässig. Auch wenn Radschutzstreifen oder Radfahrstreifen eine eigene Fahrspur suggerieren, muss hier ein ausreichender Seitenabstand gehalten werden.