Köln: Shi­sha-Bars in der Innen­stadt beson­ders auffällig

Shisha - Wasserpfeife - Hookahs - Tisch - Bar Foto: Wasserpfeifen auf einem Tisch in einer Bar

Der Ord­nungs­dienst, die Gewer­be­ab­tei­lung und das Umwelt­amt haben Shi­sha-Bars in der Innen­stadt kon­trol­liert und etli­che Ver­stö­ße aufgedeckt.

Seit 2020 gibt es höhe­re Anfor­de­run­gen für den Betrieb die­ser Bars. Weil es in den ver­gan­ge­nen Jah­ren mehr­fach zu Ver­gif­tun­gen durch Koh­len­mon­oxid in Shi­sha-Bars gekom­men ist, hat das Land mit dem Erlass zum Umgang mit Was­ser­pfei­fen reagiert. Jetzt müs­sen in die­sen Bars bei­spiels­wei­se Lüf­tungs­an­la­gen, CO-Mel­der und Warn­hin­wei­se vor­han­den sein. Ins­ge­samt wur­den 17 Shi­sha-Bars in der Köl­ner Innen­stadt kon­trol­liert – neun am Frei­tag und acht am Samstag.

Ver­stö­ße gegen das Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz gab es in 16 Bars und ent­spre­chen­de Ord­nungs­wid­rig­kei­ten-Ver­fah­ren wur­den ein­ge­lei­tet. Neben den Bar­be­trei­bern erhal­ten auch 40 Gäs­te eine Ord­nungs­wid­rig­keits­an­zei­ge wegen Ver­stö­ßen gegen das Nicht­rau­cher­schutz­ge­setz. Außer­dem wur­de ein Ver­stoß gegen das Jugend­schutz­ge­setz fest­ge­stellt. Die Lüf­tungs­an­la­gen sowie Feu­er­stel­len in allen Betrie­ben wur­den kon­trol­liert. In zwei Fäl­len wur­de der Betrieb einer Feu­er­stel­le, die nicht den Anfor­de­run­gen ent­sprach, untersagt.

In drei Bars stell­ten die Außen­dienst­kräf­te ins­ge­samt 159 ille­ga­le Tabak­do­sen im Rah­men der Amts­hil­fe für den Zoll sicher. Die­se wer­den dem Zoll über­ge­ben, damit gegen steu­er­recht­li­che Ver­stö­ße vor­ge­gan­gen wer­den kann.

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