Köln: Stadt bewirbt sich offi­zi­ell als Corona-Modellkommune

DDR - Verbotsschilder - Sperrgebiet - Verbotene Zone - Stop - Schilder Foto: Sicht auf DDR-Verbotsschilder, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das Land will lan­des­weit modell­haft erpro­ben, wie die Digi­ta­li­sie­rung hilft, schritt­wei­se zu einer Öff­nung unter Pan­de­mie­be­din­gun­gen zu kommen.

Köln hat sich ges­tern um die Aner­ken­nung als Modell­kom­mu­ne bewor­ben. Sei­ne Ent­schei­dung will das Land in der Woche nach Ostern bekannt­ge­ben. Über den Start­zeit­punkt der Pro­jek­te wer­den das Land und die teil­neh­men­den Kom­mu­nen dann gemein­sam, auch unter Ein­be­zie­hung der wei­te­ren Ent­wick­lung des Infek­ti­ons­ge­sche­hens, entscheiden.

Bei den Model­len soll beson­de­res Gewicht auf die digi­ta­le Unter­stüt­zung in den drei Berei­chen Kon­takt­nach­voll­zie­hung, Imp­fung und Tes­tung gelegt wer­den. Es geht nicht dar­um, flä­chen­de­ckend Öff­nun­gen aller gesell­schaft­li­chen Lebens­be­rei­che kon­trol­liert zu ermög­li­chen, son­dern sich auf den pan­de­mie­si­che­ren Betrieb klar abgrenz­ba­rer Berei­che zu kon­zen­trie­ren. Die Pro­jek­te sol­len wis­sen­schaft­lich eva­lu­iert wer­den und die Ergeb­nis­se der zeit­lich befris­te­ten Model­le wert­vol­le Hin­wei­se im Sin­ne auch von Blau­pau­sen für wei­te­re Schrit­te geben.

Der Köl­ner Antrag sieht eine geo­gra­phisch und betriebs­be­zo­gen eng begrenz­te Pro­jekt­grö­ße und ‑aus­deh­nung vor, eine stu­fen­för­mi­ge Aus­wei­tung ist geplant. Für die ers­te Stu­fe sind zunächst die Ein­be­zie­hung eines Ein­kaufs­zen­trums mit ergän­zen­dem Ein­zel­han­del, einer Laden­stra­ße, einer Event­lo­ka­ti­on, einer Kul­tur­ein­rich­tung, einer Ver­an­stal­tung des Han­dels, einer Sport­stät­te sowie einer Außen- und Innen­gas­tro­no­mie geplant. Zudem sol­len im ers­ten Schritt auch räum­lich abge­grenz­te Modell­schu­len und Kitas ein­be­zo­gen werden.

Im Modell­pro­jekt wer­den Orga­ni­sa­ti­ons­ele­men­te erprobt, wie das digi­ta­le Test­zer­ti­fi­kat mit einer defi­nier­ten Gül­tig­keits­dau­er (PoC-Schnell­test 24 Stun­den, PCR-Test 48 Stun­den). Es wer­den teil­si­che­re (mit nega­ti­vem PoC-Test) und weit­ge­hend siche­re (nega­ti­ver PCR-Test) Berei­che defi­niert. Es soll geprüft wer­den, ob sich die jewei­li­ge Gül­tig­keits­dau­er sicher aus­deh­nen lässt (zum Bei­spiel 60 Stun­den, 72 Stun­den). Zudem soll die Labor­lo­gis­tik im Hin­blick auf Selbst­test­fä­hig­keit (weni­ger Fremd­auf­wand im Test­zen­trum) und Pool­tes­tung (gerin­ge­re Kos­ten für PCR-Tes­tun­gen) ent­wi­ckelt und erprobt wer­den sowie die bereits ent­wi­ckel­ten Pro­ben­nah­men (Rachen­spül­pro­be, Lol­li-Metho­de) unter Modell­pro­jekt­be­din­gun­gen in der Brei­te erprobt und eva­lu­iert werden.

Der Kri­sen­stab hat fest­ge­legt, dass das Modell­pro­jekt abge­bro­chen wird, wenn in dem räum­lich abge­grenz­ten Pro­jekt­be­reich mehr Anste­ckun­gen statt­fin­den als erwar­tet bezie­hungs­wei­se vor­her­ge­sagt. Des Wei­te­ren kön­nen Modi­fi­ka­tio­nen in Zusam­men­hang mit den zu prü­fen­den Orga­ni­sa­ti­ons­ele­men­te (Tes­tun­gen, Berei­che, Nach­ver­fol­gung, etc.) und/oder die digi­ta­len Werk­zeu­ge not­wen­dig werden.