Die Stadt Köln weist darauf hin, dass Unternehmen und Gewerbetreibende bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten verschiedene steuerliche Hilfsangebote des Steueramtes nutzen können.
Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen können, wenn sich Gewinneinbrüche abzeichnen, ab sofort Anträge auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen stellen. Darüber hinaus besteht bei allen Steuern, die von der Stadt Köln erhoben werden, die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung von Steuerzahlungen zu stellen.
Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, können dabei auch die Stundungszinsen erlassen werden. Beides setzt einen Antrag bei der Stadt Köln voraus, weshalb wir betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende bitten, sich frühzeitig an das Steueramt der Stadt Köln zu wenden.
Bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen besteht für betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende schließlich die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen zu stellen.