Köln: Stadt erwei­tert Umwelt­zo­ne der Stu­fe Grün in über 14 Stadtteilen

Neusser Landstraße - Höhe Am Blutberg - Landschaft - Feld - Köln-Worringen Foto: Landschaft auf der Neusser Landstraße Höhe Am Blutberg (Köln-Worringen)

Die Stadt Köln setzt wei­te­re Maß­nah­men aus dem Luft­rein­hal­te­plan Köln um. In 14 Stadt­tei­len Kölns wird die Umwelt­zo­ne auf Stu­fe „Grün” im nächs­ten Monat erweitert.

Im Lau­fe des Monats Sep­tem­ber 2019 wird die bestehen­de Grü­ne Umwelt­zo­ne in den rechts­rhei­ni­schen Stadt­tei­len Stamm­heim, Dünn­wald, Höhen­haus, Mül­heim, Buch­heim, Hol­wei­de, Dell­brück, Höhen­berg, Mer­heim, Brück, Ost­heim, Neu­brück und Rath/Heumar sowie im links­rhei­ni­schen Stadt­teil Niehl erwei­tert. Die Zone erstreckt sich damit auf eine Flä­che von ins­ge­samt 137 Qua­drat­ki­lo­me­tern. Die bis­he­ri­ge Umwelt­zo­ne gilt wei­ter­hin uneingeschränkt.

Die Ver­wal­tung setzt damit eine wei­te­re Maß­nah­me aus der zwei­ten Fort­schrei­bung des Luft­rein­hal­te­plans Köln um. Mit der Erwei­te­rung der Grü­nen Umwelt­zo­ne soll neben der Fein­staub­re­du­zie­rung auch eine Min­de­rung der Stick­stoff­di­oxid­be­las­tung in den betrof­fe­nen Stadt­tei­len und eine Redu­zie­rung der „Hin­ter­grund­be­las­tung” erreicht werden.

Umwelt­zo­ne besteht schon seit 2008 in den Köl­ner Stadtteilen:

Seit Janu­ar 2008 exis­tiert im Köl­ner Stadt­ge­biet eine Umwelt­zo­ne. Die­se wur­de mit der ers­ten Fort­schrei­bung des Luft­rein­hal­te­plans erwei­tert und schritt­wei­se mit strik­te­ren Ein­fahr­be­schrän­kun­gen ver­se­hen. Seit dem 1. Juli 2014 dür­fen nur noch Fahr­zeu­ge mit grü­ner Pla­ket­te die­se Zone befah­ren. Die­se Rege­lung gilt unverändert.

Neben den Auto­bah­nen sind die Düs­sel­dor­fer Stra­ße aus Rich­tung Lever­ku­sen bis zum Mül­hei­mer Zubrin­ger, die Mili­tär­ring­stra­ße, die Inne­re Kanal­stra­ße mit der Zoo­brü­cke und die Indus­trie­stra­ße in Niehl als Tran­sit­stre­cken aus­ge­nom­men. Fein­staub­pla­ket­ten kön­nen bun­des­weit bei vie­len Kfz-Werk­stät­ten und bei amt­li­chen Prüf­stel­len, die Haupt­un­ter­sun­chung und Abgas­un­ter­su­chun­gen durch­füh­ren, erwor­ben werden.

Fah­ren ohne zuläs­si­ge Pla­ket­te kos­tet 80 Euro Bußgeld:

Fein­staub­pla­ket­ten sind auch in der städ­ti­schen Kfz-Zulas­sungs­stel­le und in den neun Kun­den­zen­tren der Stadt Köln erhält­lich. Das Befah­ren der Umwelt­zo­ne ohne zuläs­si­ge Pla­ket­te wird mit einem Buß­geld von 80 Euro geahndet.

Die Vor­be­rei­tun­gen zur Ein­rich­tung der erwei­ter­ten Umwelt­zo­ne lau­fen der­zeit. Inner­halb der nächs­ten Wochen wer­den an den ent­spre­chen­den Stra­ßen Hin­weis­schil­der auf­ge­stellt, die aber zunächst noch ver­hüllt blei­ben. Die tag­ge­nau­en Ter­mi­ne zur Akti­vie­rung der erwei­ter­ten Umwelt­zo­ne wer­den zu gege­be­ner Zeit bekannt gegeben.