Köln: Stadt star­tet nächs­te Woche Kam­pa­gne zur Vorsorgevollmacht

Rentner - Senioren - Rollstuhl - Gebäude - Straße - Mann - Frau Foto: Senioren mit Rollstuhl, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ab nächs­te Woche Diens­tag bis Anfang März 2020 macht die Stadt Köln mit einer Pos­ter-Kam­pa­gne auf ein The­ma auf­merk­sam, das jeden betref­fen kann.

Die Situa­ti­on, dass man sei­ne Ange­le­gen­hei­ten nicht mehr selbst regeln kann. Oft durch das Nach­las­sen der Kräf­te im Alter, aber manch­mal durch Unfall oder Krank­heit und dies unab­hän­gig vom Alter. Doch was ist, wenn man selbst nicht mehr hand­lungs­fä­hig ist, weil man zum Bei­spiel im Koma liegt? Wer regelt dann per­sön­li­che Ange­le­gen­hei­ten, wer darf ent­schei­den? Der Gesetz­ge­ber hat dafür ganz kla­re Hand­lungs­an­wei­sun­gen gege­ben: Wur­de kei­ne schrift­li­che Vor­sor­ge getrof­fen und ist über Ange­le­gen­hei­ten mit recht­li­cher Wir­kung zu ent­schei­den, wird ein Betreu­ungs­ge­richt über die Bestel­lung eines recht­li­chen Betreu­ers verfügen.

Dies kommt häu­fi­ger vor, als man denkt, denn es gibt eine weit ver­brei­te­te irr­tüm­li­che Annah­me: Kin­der oder Ehe­part­ner sind ohne wei­te­res Zutun berech­tigt, die­se Ange­le­gen­hei­ten zu regeln und im Namen der betrof­fe­nen Per­so­nen zu han­deln. Das ist falsch. Dafür müs­sen ent­spre­chen­de schrift­li­che Voll­mach­ten vor­lie­gen, in denen die Fami­li­en­mit­glie­der expli­zit nament­lich benannt und zu Ent­schei­dun­gen und Hand­lun­gen ermäch­tigt wer­den. Die­se Voll­macht bezeich­net man in der Fach­spra­che als „rechts­ge­schäft­li­che Voll­macht”, in ihr kön­nen nur voll­jäh­ri­ge Per­so­nen ein­ge­setzt werden.

Des­halb rät die Stadt Köln, sich auch schon in jun­gen Jah­ren mit dem The­ma der Vor­sor­ge­voll­macht zu beschäf­ti­gen. Sie ist der ein­zi­ge Garant für ein sehr hohes Maß an Selbst­be­stim­mung in die­sen Fäl­len. In der Voll­macht kann man eine oder meh­re­re Per­so­nen des eige­nen Ver­trau­ens aus­wäh­len und anfra­gen, ob sie im Bedarfs­fall nach ihren vor­her for­mu­lier­ten Wün­schen han­deln wer­den. Sie kön­nen dar­in auch ver­fü­gen, wel­che Per­son im Bedarfs­fall durch ein Betreu­ungs­ge­richt zum recht­li­chen Betreu­er bestellt wer­den soll.

Da es sich um ein sehr kom­ple­xes The­ma han­delt, bie­tet die Stadt Köln dazu eine kos­ten­lo­se Bera­tung an. Ter­min­ver­ein­ba­run­gen sind mög­lich beim Amt für Sozia­les, Arbeit und Senio­ren, tele­fo­nisch unter 0221 / 221–27610 oder per E‑Mail.

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