Köln: Stadt und Woh­nungs­wirt­schaft ver­län­gern Vereinbarung

Wohnungsklingel - Hauswand Foto: Sicht auf eine Klingel, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Stadt Köln und die Köl­ner Woh­nungs­wirt­schaft haben die Ver­ein­ba­rung über die Bele­gung öffent­lich geför­der­ter Woh­nun­gen verlängert.

Das im Jahr 2009 gestar­te­te Pro­jekt ist mitt­ler­wei­le ein fest eta­blier­tes und erfolg­rei­ches Instru­ment zur pass­ge­nau­en Steue­rung der Bele­gung öffent­lich geför­der­ten Wohn­raums in Köln.

Die Stadt Köln macht von der gesetz­lich vor­ge­se­he­nen Mög­lich­keit Gebrauch, die Aus­wahl der Mie­ter den Wohn­raum­an­bie­ten­den zu über­las­sen. Miet­in­ter­es­sier­te kön­nen sich direkt bei den Anbie­ten­den auf für sie inter­es­san­te Woh­nun­gen bewer­ben. Der Zwi­schen­schritt über die Stadt ent­fällt. Der im Antrags­ver­fah­ren auf einen Wohn­be­rech­ti­gungs­schein berück­sich­tig­te Bedarf und die sozia­le Dring­lich­keit kön­nen so mit dem Inter­es­se einer sozi­al sta­bi­len Bele­gung der Wohn­an­la­gen in Ein­klang gebracht wer­den. Von einem attrak­ti­ven und sozi­al aus­ge­wo­ge­nen Umfeld pro­fi­tie­ren dabei auch die Bewohner.

Für die Stadt ergibt sich durch den Ver­zicht auf das Beleg­recht eine erheb­li­che Ent­las­tung im Ver­wal­tungs­be­reich und Leer­stän­de zwi­schen Miet­wech­seln kön­nen ver­kürzt wer­den. Nicht zuletzt ist die Bele­gungs­ver­ein­ba­rung auch ein Bau­stein, den geför­der­ten Woh­nungs­bau für Inves­tor attrak­tiv zu gestal­ten und so mit­tel- bis lang­fris­tig das Ange­bot an geför­der­tem Wohn­raum in der Stadt aus­zu­wei­ten. Die Fort­füh­rung des abge­stimm­ten Bele­gungs­ma­nage­ments gibt den Pro­jekt­part­ner die Pla­nungs­si­cher­heit, auch in den nächs­ten fünf Jah­ren nach dem eta­blier­ten Ver­fah­ren han­deln zu können.

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