Köln: Stadt ver­pflich­tet sich für eine nach­hal­ti­ge Klimaschutzpolitik

Köln Hauptbahnhof - Bahnsteig - Kölner Dom Foto: Kölner Hauptbahnhof mit Sicht auf den Kölner Dom (Köln-Innenstadt)

Die Stadt Köln ver­pflich­tet sich selbst für eine nach­hal­ti­ge Kli­ma­schutz­po­li­tik. So möch­te man bei­spiels­wei­se Pro­jek­te finan­zi­ell unter­stüt­zen, die sich für das Kli­ma ein­set­zen zum Aus­gleich von Geschäftsflügen.

Die Ver­ant­wor­tung für künf­ti­ge Gene­ra­tio­nen ver­pflich­tet auch die Stadt Köln, für eine nach­hal­ti­ge Kli­ma­schutz­po­li­tik und eine umwelt­ge­rech­te Mobi­li­tät ein­zu­tre­ten. Sie geht daher mit gutem Bei­spiel vor­an und kom­pen­siert künf­tig die bei Flug­rei­sen ent­ste­hen­den Flug­ki­lo­me­ter ihrer Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter. Dies geschieht durch die finan­zi­el­le Unter­stüt­zung aus­ge­wähl­ter Projekte.

Dienst­rei­sen sind nicht nur teu­er und zeit­in­ten­siv, son­dern belas­ten durch den CO2-Aus­stoß auch die Umwelt. Ziel der Stadt Köln ist ein nach­hal­ti­ges und stadt­ver­träg­li­ches Mobi­li­täts­ver­hal­ten ihrer Mit­ar­bei­ten­den. Nach­hal­ti­ge Mobi­li­tät beginnt mit der Wahl des Beför­de­rungs­mit­tels. Für Fahr­ten, die betrieb­lich not­wen­dig sind, sol­len die Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter der Stadt Köln daher grund­sätz­lich das öko­lo­gisch und finan­zi­ell sinn­volls­te Beför­de­rungs­mit­tel wählen.

Der Rat hat­te die Ver­wal­tung am 14. Febru­ar 2019 damit beauf­tragt, dass künf­tig für alle Flü­ge, die Rats­mit­glie­der und Ange­hö­ri­ge der Ver­wal­tung der Stadt Köln unter­neh­men müs­sen, ein Bei­trag an die nicht­kom­mer­zi­el­le Initia­ti­ve „atmos­fair” oder ande­re Initia­ti­ven zu zah­len ist. Mit dem Geld wer­den Kli­ma­schutz­pro­jek­te in Ent­wick­lungs­län­dern finan­ziert. Der Bei­trag je Flug rich­tet sich in der Regel nach Kri­te­ri­en wie Flug­di­stanz, Ver­brauch oder Sitz­klas­se und ermög­licht die Ein­spa­rung der durch den Flug ver­ur­sach­ten CO2-Emis­sio­nen an ande­rer Stel­le. Das Per­so­nal- und Ver­wal­tungs­ma­nage­ment hat zudem im Auf­trag des Rates sei­ne Leit­li­ni­en zur Durch­füh­rung von umwelt­ver­träg­li­chen Dienst­gän­gen, Dienst­rei­sen und Fort­bil­dun­gen aktua­li­siert. Ein wesent­li­cher Aspekt der über­ar­bei­te­ten Leit­li­ni­en ist die Ver­mei­dung von Flugreisen.

Bereits seit 2013 rei­sen alle städ­ti­schen Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter bei Dienst­rei­sen inner­halb Deutsch­lands mit den Fern­ver­kehrs­zü­gen der Deut­schen Bahn mit 100 Pro­zent Öko­strom aus erneu­er­ba­ren Ener­gien und damit CO2-frei. Ermög­licht wird dies durch das Deut­sche Bahn-Fir­men­kun­den­pro­gramm „bahn.corporate”.

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