Die Stadt Köln und die Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) informieren darüber, dass der Stadtbahnbetrieb der Linien 3 und 4 für genau eine Woche unterbrochen werden muss.
Im Stadtbahntunnel im Bereich des Haltestelle Äußere Kanalstraße in Köln-Bickendorf hat das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau in der Nacht auf den heutigen Freitag, den 12. April 2019 festgestellt, dass sich auf einer Länge von rund 20 Metern eine Betonwanne um etwa einen Zentimeter angehoben hat. Dies ist wahrscheinlich auf gestiegenes Grundwasser in diesem Bereich zurückzuführen.
Bereits im Vorfeld wurden bei einer regelmäßigen Bauwerksprüfung Schäden an dieser Betonwanne beziehungsweise an deren Befestigung festgestellt. Die Beseitigung der Schäden sollte ursprünglich bei einer Wartungsreparatur ab der ersten Osterferienwoche (15. April 2019) begonnen werden. Die Arbeiten hätten ohne verkehrliche Einschränkungen für den Stadtbahnbetrieb durchgeführt werden können. Der Wartungsauftrag an die externe Firma war bereits erteilt.
Bei den im Vorfeld bis zur Reparatur notwendigen regelmäßigen Kontrollen von Zustand und Lage der Betonwanne wurde dann die Abweichung festgestellt. Um Schäden an dem Bauwerk zu verhindern, hat der sofort hinzugezogene Prüfingenieur vorgegeben, mit den erforderlichen Maßnahmen unverzüglich zu beginnen. Durch den Einbau von Stützen und Pressen wird die Betonwanne nun wieder in ihre ursprüngliche Lage gesetzt und so dauerhaft stabilisiert.
Ein Stadtbahnbetrieb durch die Tunnelröhre ist aus Sicherheits- und baubetrieblichen Gründen in der jetzigen Situation und auch während der weiteren Reparaturarbeiten nicht möglich. Die Techniker arbeiten mit Hochdruck daran, den baulichen Zustand so bald wie möglich wieder zu stabilisieren.
Nach derzeitigem Stand ist es das gemeinsame Ziel von Stadt und Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB), den Bahnbetrieb am kommenden Montag, den 15. April 2019, mit Beginn des Berufsverkehrs, wieder aufzunehmen. Die Stadt informiert darüber, sobald Neuigkeiten bekannt werden.
Bis dahin gelten für den Stadtbahnbetrieb der KVB folgende Regelungen:
Die KVB haben die Stadtbahn-Linien 3 und 4 aufgrund der Situation im U‑Bahn-Tunnel getrennt. Die Bahnen der Linie 3 fahren von Thielenbruch kommend auf ihrem normalen Linienweg bis zur Haltestelle „Hans-Böckler-Platz”, wechseln dort auf den Linienweg der Linie 5 bis zur Haltestelle „Liebigstraße” sowie fortgesetzt über die Haltestelle „Venloer Straße/Gürtel” bis zur Haltestelle „Oskar-Jäger-Straße” der Linie 13 und wenden auf dem Betriebshof West der KVB in Braunsfeld. Von dort fahren die Bahnen der Linie 3 zurück zur Haltestelle „Hans-Böckler-Platz” und dann nach normalem Fahrplan auf ihrem normalen Linienweg nach Thielenbruch.
Die Bahnen der Linie 4 fahren von Schlebusch kommend bis zur Haltestelle „Venloer Straße/Gürtel” und von dort zurück nach Schlebusch.
Ab der Haltestelle „Venloer Straße/Gürtel” besteht Anschluss an den Ersatzbus-Verkehr mit der Linienkennung „103”. Der Ersatzbus-Verkehr wird dort sowohl mit der Linie 4 (U‑Bahn) als auch mit der Linie 3 auf ihrer Umleitung (oberirdische Haltestelle) erreicht. Fahrgästen mit Mobilitätseinschränkungen wird jedoch empfohlen, gegebenenfalls zuvor von der Linie 3 in die Linie 4 umzusteigen, da nur diese einen barrierefreien Ein- und Ausstieg an der Haltestelle „Venloer Straße/Gürtel” ermöglicht. Die im Ersatzbus-Verkehr eingesetzten Gelenkbusse fahren bis zum Buschweg nahe Görlinger-Zentrum.