Köln: Stadt­bahn­be­trieb der Lini­en 3 und 4 muss unter­bro­chen werden

Äußere Kanalstraße - KVB-Straßenbahnhaltestelle - Köln-Bickendorf Foto: Straßenbahnhaltestelle "Äußere Kanalstraße" im Tunnel der Kölner Verkehrs-Betriebe (Köln-Bickendorf)

Die Stadt Köln und die Köl­ner Ver­kehrs-Betrie­be (KVB) infor­mie­ren dar­über, dass der Stadt­bahn­be­trieb der Lini­en 3 und 4 für genau eine Woche unter­bro­chen wer­den muss.

Im Stadt­bahn­tun­nel im Bereich des Hal­te­stel­le Äuße­re Kanal­stra­ße in Köln-Bicken­dorf hat das Amt für Brü­cken, Tun­nel und Stadt­bahn­bau in der Nacht auf den heu­ti­gen Frei­tag, den 12. April 2019 fest­ge­stellt, dass sich auf einer Län­ge von rund 20 Metern eine Beton­wan­ne um etwa einen Zen­ti­me­ter ange­ho­ben hat. Dies ist wahr­schein­lich auf gestie­ge­nes Grund­was­ser in die­sem Bereich zurückzuführen.

Bereits im Vor­feld wur­den bei einer regel­mä­ßi­gen Bau­werks­prü­fung Schä­den an die­ser Beton­wan­ne bezie­hungs­wei­se an deren Befes­ti­gung fest­ge­stellt. Die Besei­ti­gung der Schä­den soll­te ursprüng­lich bei einer War­tungs­re­pa­ra­tur ab der ers­ten Oster­fe­ri­en­wo­che (15. April 2019) begon­nen wer­den. Die Arbei­ten hät­ten ohne ver­kehr­li­che Ein­schrän­kun­gen für den Stadt­bahn­be­trieb durch­ge­führt wer­den kön­nen. Der War­tungs­auf­trag an die exter­ne Fir­ma war bereits erteilt.

Bei den im Vor­feld bis zur Repa­ra­tur not­wen­di­gen regel­mä­ßi­gen Kon­trol­len von Zustand und Lage der Beton­wan­ne wur­de dann die Abwei­chung fest­ge­stellt. Um Schä­den an dem Bau­werk zu ver­hin­dern, hat der sofort hin­zu­ge­zo­ge­ne Prüf­in­ge­nieur vor­ge­ge­ben, mit den erfor­der­li­chen Maß­nah­men unver­züg­lich zu begin­nen. Durch den Ein­bau von Stüt­zen und Pres­sen wird die Beton­wan­ne nun wie­der in ihre ursprüng­li­che Lage gesetzt und so dau­er­haft stabilisiert.

Ein Stadt­bahn­be­trieb durch die Tun­nel­röh­re ist aus Sicher­heits- und bau­be­trieb­li­chen Grün­den in der jet­zi­gen Situa­ti­on und auch wäh­rend der wei­te­ren Repa­ra­tur­ar­bei­ten nicht mög­lich. Die Tech­ni­ker arbei­ten mit Hoch­druck dar­an, den bau­li­chen Zustand so bald wie mög­lich wie­der zu stabilisieren.

Nach der­zei­ti­gem Stand ist es das gemein­sa­me Ziel von Stadt und Köl­ner Ver­kehrs-Betrie­be AG (KVB), den Bahn­be­trieb am kom­men­den Mon­tag, den 15. April 2019, mit Beginn des Berufs­ver­kehrs, wie­der auf­zu­neh­men. Die Stadt infor­miert dar­über, sobald Neu­ig­kei­ten bekannt werden.

Bis dahin gel­ten für den Stadt­bahn­be­trieb der KVB fol­gen­de Regelungen:
Die KVB haben die Stadt­bahn-Lini­en 3 und 4 auf­grund der Situa­ti­on im U‑Bahn-Tun­nel getrennt. Die Bah­nen der Linie 3 fah­ren von Thie­len­bruch kom­mend auf ihrem nor­ma­len Lini­en­weg bis zur Hal­te­stel­le „Hans-Böck­ler-Platz”, wech­seln dort auf den Lini­en­weg der Linie 5 bis zur Hal­te­stel­le „Lie­big­stra­ße” sowie fort­ge­setzt über die Hal­te­stel­le „Ven­lo­er Straße/Gürtel” bis zur Hal­te­stel­le „Oskar-Jäger-Stra­ße” der Linie 13 und wen­den auf dem Betriebs­hof West der KVB in Brauns­feld. Von dort fah­ren die Bah­nen der Linie 3 zurück zur Hal­te­stel­le „Hans-Böck­ler-Platz” und dann nach nor­ma­lem Fahr­plan auf ihrem nor­ma­len Lini­en­weg nach Thielenbruch.

Die Bah­nen der Linie 4 fah­ren von Schle­busch kom­mend bis zur Hal­te­stel­le „Ven­lo­er Straße/Gürtel” und von dort zurück nach Schlebusch.

Ab der Hal­te­stel­le „Ven­lo­er Straße/Gürtel” besteht Anschluss an den Ersatz­bus-Ver­kehr mit der Lini­en­ken­nung „103”. Der Ersatz­bus-Ver­kehr wird dort sowohl mit der Linie 4 (U‑Bahn) als auch mit der Linie 3 auf ihrer Umlei­tung (ober­ir­di­sche Hal­te­stel­le) erreicht. Fahr­gäs­ten mit Mobi­li­täts­ein­schrän­kun­gen wird jedoch emp­foh­len, gege­be­nen­falls zuvor von der Linie 3 in die Linie 4 umzu­stei­gen, da nur die­se einen bar­rie­re­frei­en Ein- und Aus­stieg an der Hal­te­stel­le „Ven­lo­er Straße/Gürtel” ermög­licht. Die im Ersatz­bus-Ver­kehr ein­ge­setz­ten Gelenk­bus­se fah­ren bis zum Busch­weg nahe Görlinger-Zentrum.