Trotz des geltenden bundesweiten Lockdowns werden alle terminierten standesamtlichen Trauungen in Köln stattfinden.
Ab Donnerstag, den 17. Dezember 2020 sind ausschließlich noch das Brautpaar und vier weitere Personen sowie eine gewerbliche Fotografin oder ein gewerblicher Fotograf zugelassen. Sofern die Trauung nicht professionell fotografisch begleitet wird, kann stattdessen keine zusätzliche Person mitgebracht werden.
Wie auch schon bisher in allen Dienstgebäuden der Stadt Köln müssen das Hochzeitspaar und seine Gäste Mund-Nasen-Bedeckungen tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu allen Teilnehmern der Zeremonie muss zwingend eingehalten werden. Personen mit Symptomen, die auf eine Infektion mit Covid-19 hinweisen, müssen der Trauung fernbleiben. Um bei einer späteren Positiv-Testung alle Kontaktpersonen nachverfolgen zu können, müssen vor der Trauung die Daten aller an der Zeremonie Teilnehmenden mit Kontaktdaten in eine Liste eintragen werden, die am Tag der Trauung abzugeben ist. Die Mitarbeitenden des Standesamtes versuchen gerade, alle Paare zu erreichen und zu informieren. Das Bürgertelefon ist unterrichtet und der Internetauftritt weist auf die Änderungen hin.
Trotz der momentanen Umstände wird das Standesamt Köln dafür Sorge tragen, dass die Trauungen in einem würdigen, stimmungsvollen Rahmen stattfinden. Es sind noch 140 Trauungen terminiert, die letzten Trauungen des Jahres findet am 23. Dezember 2020 statt.