Köln: Stra­ßen­rei­ni­gung- und Abfall­ge­büh­ren stei­gen moderat

Köln - Heumarkt - Markmannsgasse - Köln-Altstadt Foto: Reinigungsfahrzeuge der AWB Köln (Köln-Heumarkt/Altstadt), Urheber: AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln GmbH

Die Köl­ne­rin­nen und Köl­ner müs­sen sich 2021 auf Gebüh­ren­er­hö­hun­gen für die Stra­ßen­rei­ni­gung und die Abfall­be­sei­ti­gung einstellen.

Die Ver­wal­tung schlägt vor, zur Deckung der Kos­ten die Abfall­ge­büh­ren im Durch­schnitt um 1,94 Pro­zent (Vor­jah­res­er­hö­hung 2,94 Pro­zent) und die Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren im Durch­schnitt um 0,64 Pro­zent (Vor­jah­res­er­hö­hung 4,63 Pro­zent) anzu­he­ben. Der Rat der Stadt Köln wird vor­aus­sicht­lich in sei­ner Sit­zung am 10. Dezem­ber 2020 über die Abfall- und Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren ent­schei­den. Die ent­spre­chen­den Beschluss­vor­la­gen wur­den nun in den poli­ti­schen Bera­tungs­lauf gegeben.

Ins­ge­samt haben sich die Köl­ner Abfall- und Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren in den ver­gan­ge­nen Jah­ren mode­rat ent­wi­ckelt. Die Ver­brau­cher­prei­se sind seit 2001 um durch­schnitt­lich 1,48 Pro­zent pro Jahr gestie­gen. Im sel­ben Zeit­raum sind die Abfall­ge­büh­ren um durch­schnitt­lich 1,62 Pro­zent und die Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren um durch­schnitt­lich 1,75 Pro­zent pro Jahr gestiegen.

Ab 2021 wird eine 20 Liter- und 40 Liter-Rest­müll­ton­ne ein­ge­führt. Um der häu­fi­gen Nach­fra­ge zu begeg­nen, wird ab 2021 auf Antrag auch eine zusätz­li­che, gebüh­ren­pflich­ti­ge Bio­ton­ne bereit­ge­stellt. Das Bei­blatt zum Gebüh­ren­be­scheid sowie der Abfall- und Wert­stoff­ka­len­der 2021 infor­mie­ren dar­über. Eine nach­sor­tie­rungs­be­ding­te Mehr­ge­bühr für Fäl­le, in denen sich ein höhe­rer Ent­sor­gungs­preis infol­ge der durch die Nach­sor­tie­rung des Rest­ab­fall­be­häl­ters am Grund­stück bewirk­ten höhe­ren Ver­dich­tung des Abfalls ergibt, ent­fällt ab 2021.

Die Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren wer­den je Front­me­ter für ein Grund­stück berech­net. Dabei wer­den ver­schie­de­ne Rei­ni­gungs­ka­te­go­rien berück­sich­tigt. Es fal­len Kos­ten für die Logis­tik­leis­tun­gen der AWB und Kos­ten für die Ent­sor­gungs­leis­tun­gen der AVG an.

Bei den Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren wur­de der Leis­tungs­um­fang in den ver­gan­ge­nen Jah­ren deut­lich erwei­tert. Die Rei­ni­gung von Mit­tel­al­leen, Rad­we­gen, Sicher­heits­strei­fen an Fahr­bah­nen sowie von Stra­ßen­be­gleit­grün und Wild­kraut­ent­fer­nung wird über Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren finanziert.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.