Die Kölnerinnen und Kölner müssen sich 2021 auf Gebührenerhöhungen für die Straßenreinigung und die Abfallbeseitigung einstellen.
Die Verwaltung schlägt vor, zur Deckung der Kosten die Abfallgebühren im Durchschnitt um 1,94 Prozent (Vorjahreserhöhung 2,94 Prozent) und die Straßenreinigungsgebühren im Durchschnitt um 0,64 Prozent (Vorjahreserhöhung 4,63 Prozent) anzuheben. Der Rat der Stadt Köln wird voraussichtlich in seiner Sitzung am 10. Dezember 2020 über die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren entscheiden. Die entsprechenden Beschlussvorlagen wurden nun in den politischen Beratungslauf gegeben.
Insgesamt haben sich die Kölner Abfall- und Straßenreinigungsgebühren in den vergangenen Jahren moderat entwickelt. Die Verbraucherpreise sind seit 2001 um durchschnittlich 1,48 Prozent pro Jahr gestiegen. Im selben Zeitraum sind die Abfallgebühren um durchschnittlich 1,62 Prozent und die Straßenreinigungsgebühren um durchschnittlich 1,75 Prozent pro Jahr gestiegen.
Ab 2021 wird eine 20 Liter- und 40 Liter-Restmülltonne eingeführt. Um der häufigen Nachfrage zu begegnen, wird ab 2021 auf Antrag auch eine zusätzliche, gebührenpflichtige Biotonne bereitgestellt. Das Beiblatt zum Gebührenbescheid sowie der Abfall- und Wertstoffkalender 2021 informieren darüber. Eine nachsortierungsbedingte Mehrgebühr für Fälle, in denen sich ein höherer Entsorgungspreis infolge der durch die Nachsortierung des Restabfallbehälters am Grundstück bewirkten höheren Verdichtung des Abfalls ergibt, entfällt ab 2021.
Die Straßenreinigungsgebühren werden je Frontmeter für ein Grundstück berechnet. Dabei werden verschiedene Reinigungskategorien berücksichtigt. Es fallen Kosten für die Logistikleistungen der AWB und Kosten für die Entsorgungsleistungen der AVG an.
Bei den Straßenreinigungsgebühren wurde der Leistungsumfang in den vergangenen Jahren deutlich erweitert. Die Reinigung von Mittelalleen, Radwegen, Sicherheitsstreifen an Fahrbahnen sowie von Straßenbegleitgrün und Wildkrautentfernung wird über Straßenreinigungsgebühren finanziert.