Köln: Tötungs­de­likt auf dem Ebert­platz zwi­schen Schwarzafrikanern

Ebertplatz - KVB-Haltestelle - Straßenbahn - Tunnel - Linie 15 Chorweiler - Köln-Agnesviertel/Neustadt-Nord Foto: Straßenbahntunnel der KVB-Haltestelle "Ebertplatz" (Köln-Neustadt)

Am Ebert­platz ist bei einer Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen Schwarz­afri­ka­nern eine Per­son ums Leben gekom­men. Der Tat­ver­däch­ti­ger konn­te mitt­ler­wei­le von der Poli­zei iden­ti­fi­ziert werden.

Bei einer Aus­ein­an­der­set­zung zwi­schen Schwarz­afri­ka­nern auf dem Köl­ner Ebert­platz hat ein 25 Jah­re alter Soma­li gegen 04:45 Uhr töd­li­che Ver­let­zun­gen erlit­ten. Die Poli­zei hat zehn poten­ti­ell Tat­be­tei­lig­te in Tat­ort­nä­he fest­ge­nom­men und eine 20-köp­fi­ge Mord­kom­mis­si­on ein­ge­rich­tet. Zur Stun­de sichert der Erken­nungs­dienst Spu­ren am Tatort.

Der Getö­te­te wird heu­te noch obdu­ziert. Mit Blick auf die andau­ern­den Ermitt­lun­gen, ins­be­son­de­re die noch aus­ste­hen­den Ver­neh­mun­gen der nicht aus Köln stam­men­den Fest­ge­nom­me­nen mit Dol­met­schern, wird die Poli­zei heu­te kei­ne wei­te­ren Aus­sa­gen zum Tat­ge­sche­hen machen.

Nach­trag vom 26.08.2019 um 12:16 Uhr:
Nach dem Tötungs­de­likt zum Nach­teil eines 25 Jah­re alten Soma­li in der Nacht zu Sonn­tag hat die Poli­zei einen drin­gend Tat­ver­däch­ti­gen iden­ti­fi­ziert. Es han­delt sich um einen 25 Jah­re alten Soma­li aus dem Raum Düren, den Poli­zis­ten unmit­tel­bar nach der Tat an der S‑Bahn-Hal­te­stel­le Han­sa­ring fest­ge­nom­men hatten.

Dem jun­gen Mann wird nach nun­mehr vor­lie­gen­den Erkennt­nis­sen vor­ge­wor­fen, sei­nem gleich­alt­ri­gen Lands­mann eine Stich­ver­let­zung in den Hals­be­reich zuge­fügt zu haben, so dass der jun­ge Mann laut Ergeb­nis der noch ges­tern durch­ge­führ­ten Obduk­ti­on vor Ort ver­blu­te­te. Bei dem vor­aus­ge­gan­ge­nen Streit soll es um Dro­gen gegan­gen sein. Die nähe­ren Hin­ter­grün­de sind noch Gegen­stand wei­te­rer Ermittlungen.

Die neun wei­te­ren, eben­falls nach der Tat Fest­ge­nom­me­nen waren nach jet­zi­gen Erkennt­nis­sen nicht an der töd­li­chen Aus­ein­an­der­set­zung betei­ligt und wur­den inzwi­schen wie­der ent­las­sen. Auf Antrag der Staats­an­walt­schaft wird der Tat­ver­däch­ti­ge heu­te wegen Tot­schlags einem Haft­rich­ter vorgeführt.

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