Die Verwaltung legt dem Rat mit dem Jahresabschluss 2020 ein positives Ergebnis vor.
Statt mit einem kalkulierten Defizit von 51,3 Millionen Euro schließt das Haushaltsjahr 2020 mit einem deutlichen Plus von 234,6 Millionen Euro ab. Wichtig dabei: Dieses Jahresergebnis ist stark durch die so genannte Corona-Isolation geprägt. Ohne den aus dem NRW-Landesgesetz NKF-CIG (Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften) verpflichtend isolierten Betrag von 155,5 Millionen Euro läge der Überschuss bei 79,1 Millionen Euro.
Der Verlauf des Haushaltsjahres 2020 stand unter großem Einfluss der Corona-Pandemie. Das zeigt sich auch im Jahresergebnis. Nach dem Beginn des ersten vollständigen Lockdowns erließ Stadtkämmerin Prof. Dr. Dörte Diemert am 25. März 2020 eine Verfügung zur Haushaltsbewirtschaftung in der Krise, die die Haushaltswirtschaft der Verwaltung im restlichen Haushaltsjahr prägte. Die Verfügung gab vor, dass die Verwaltung ihr Handeln neben den verpflichtenden Aufgaben vorrangig auf die Krisenbewältigung sowie die Sicherung der bestehenden Strukturen konzentrierte. Damit konnten alle zur Bewältigung der Krise notwendigen Maßnahmen – wie die personellen Aufstockungen im Gesundheitsamt (9,6 Millionen Euro) und die Mehraufwände für den Aufbau und Betrieb der Test- und Impfzentren (9,1 Millionen Euro) – auf den Weg gebracht werden und gleichzeitig Finanzmittel für eine Vielzahl von Hilfsprogrammen und ‑maßnahmen für Kultur, Sport und Gastronomie(6,4 Millionen Euro) bereitgestellt werden.
Parallel bot die Stadt frühzeitig Stundungen und Herabsetzungen bei zahlreichen kommunal verwalteten Steuern an. Bis Jahresende wurden Anträge in Höhe von 108,4 Millionen Euro auf Stundungen und 114,6 Millionen Euro auf Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung gestellt. Diese Maßnahme diente maßgeblich der Stabilisierung der Kölner Wirtschaft.
Im zweiten Halbjahr konkretisierten sich die Hilfen von Bund und Land für die kommunalen Haushalte: Ende des dritten Quartals beschloss der Landtag das NKF-CIG, das die Isolation der Mindererträge und Mehraufwendungen im Jahresabschluss vorsah. Diese Isolierung wirkt sich entsprechend verbessernd auf das Jahresergebnis aus. Die isolierten Beträge sind allerdings spätestens ab 2026 entweder in voller Höhe oder in Raten über 50 Jahre im Haushalt abzutragen.
Eine „echte“ und dauerhafte Entlastung bewirkte die am 17. September 2020 im Bundestag beschlossene Aufstockung des Bundesanteils an den Kosten von Unterkunft und Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um weitere 25 Prozentpunkte. Dies bedeutete für die Stadt Köln in 2020 eine finanzielle Entlastung von netto 59,6 Millionen Euro, die im 4. Quartal zur Auszahlung kam.
Ebenfalls ins 4. Quartal fiel die von Bund und Land zu gleichen Teilen finanzierte Kompensation von Gewerbesteuerausfällen, die im Landtag am 25. November 2020 beschlossen wurde. Durch diese Hilfe, über die kurz vor Jahresende 118,7 Millionen Euro nach Köln flossen, wurden coronabedingte Steuerausfälle in dieser Höhe direkt im städtischen Haushalt ausgeglichen und dadurch die im Haushalt zu verzeichnenden Corona-Folgen abgemildert. Anderenfalls hätten sich letztere auf 274,2 Millionen Euro (155,5 + 118,7 Millionen Euro) aufsummiert.
Das positive Ergebnis ist somit stark durch die zusätzlichen Hilfen sowie die Isolation nach NKF-CIG geprägt. Trotzdem fällt die Analyse der Zahlen insgesamt ermutigend aus: Bereinigt man das Jahresergebnis um die oben genannten Corona-Folgen und die ungeplante strukturelle Entlastung bei den Kosten der Unterkunft, schlösse der Haushalt immer noch positiv mit +19,5 Millionen Euro.