Köln: Unge­la­de­ne Gäs­te wol­len auf Fei­er und wer­den handgreiflich

Köln-Weiß/Rodenkirchen - Sankt Joseph Kirche Foto: Sankt Joseph Kirche (Köln-Weiß/Rodenkirchen), Urheberin: Elke Wetzig (CC BY-SA 3.0)

Auf einer Geburts­tags­fei­er woll­ten in der Nacht zu Mitt­woch unge­la­de­ne Gäs­te und wur­den dabei hand­greif­lich. Als der Ein­tritt ver­wehrt wur­de, grif­fen sie das Geburts­tags­kind und spä­ter die Poli­zei an.

In der Nacht zu Mitt­woch (03. Okto­ber 2018) haben zir­ka 15 bis 20 Jugend­li­che (15 bis 17 Jah­re) ver­sucht auf die Geburts­tags­fei­er einer 16-Jäh­ri­gen in Köln-Weiß zu gelan­gen. Als die Gast­ge­be­rin und ihre Eltern ihnen dies ver­wehr­ten, grif­fen sie zunächst die 16-Jäh­ri­ge an. Im Ver­lauf des fol­gen­den Poli­zei­ein­sat­zes atta­ckier­ten die zum Teil stark Alko­ho­li­sier­ten mehr­fach die Beamten.

Gegen 01:15 Uhr mach­te die Grup­pe auf der Stra­ße „Auf dem Klem­berg” laut­stark und aggres­siv auf sich auf­merk­sam. Sie ver­such­ten, ohne Ein­la­dung an einer dort statt­fin­den­den Par­ty teil­zu­neh­men. Als die Gast­ge­be­rin dies nicht zuließ, stie­ßen sie die 16-Jäh­ri­ge zu Boden und ver­letz­ten sie leicht.

Hin­zu­ge­zo­ge­ne Poli­zis­ten hiel­ten die Grup­pe bis zum Ein­tref­fen von Ver­stär­kungs­kräf­ten in Schach. Bei der anschlie­ßen­den Per­so­nen­über­prü­fung heiz­te sich die Stim­mung immer wei­ter auf. Übels­ten Belei­di­gun­gen und Bedro­hun­gen gegen die Beam­ten folg­ten zudem kör­per­li­che Angrif­fe. Als die Poli­zis­ten einen Aggres­sor zur Poli­zei­wa­che zur Blut­pro­ben­ent­nah­me brin­gen woll­ten, rot­te­te sich ein Teil der Angrei­fer zusam­men. Sie ver­such­ten mehr­fach, ihren Freund zu befrei­en. Dabei sta­chel­ten sie sich gegen­sei­tig wei­ter an.

Erst nach­dem die Ein­satz­kräf­te Pfef­fer­spray ein­setz­ten, kamen die Angrei­fer den zuvor erteil­ten Platz­ver­wei­sen end­gül­tig nach. Die Poli­zis­ten brach­ten drei Jugend­li­che zu Ihren Eltern nach Hause.

Nach der­zei­ti­gem Stand müs­sen sich die Tat­ver­däch­ti­gen nun Straf­ver­fah­ren unter ande­rem wegen Land­frie­dens­bruchs und Wider­stands gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te stellen.

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