Ein Mann ist am Kennedy Ufer unter Drogeneinfluss auf einem nicht zugelassenem E‑Scooter gefahren. Er war in der Nacht auf Samstag von Beamten ins Visier geraten worden.
In der Nacht auf Samstag haben Bereitschaftspolizisten einem unter Einfluss von Cannabis stehenden E‑Scooter-Fahrer in Köln-Deutz eine Blutprobe entnehmen lassen und eine Anzeige unter anderem wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und das Kraftfahrzeugsteuergesetz vorgelegt. Der 25-Jährige war gegen 00:30 Uhr auf dem Kennedyufer in Richtung Rheinpark ins Visier der Beamten geraten. Einen Fluchtversuch hatten die Polizisten nach kurzer Verfolgung beendet.
Bei der Kontrolle stellten die Beamten außerdem fest, dass der E‑Scooter des Mannes schneller als 20 km/h fuhr. Damit fällt dieser nicht mehr unter die Elektrokleinstfahrzeugeverordnung und wird somit zulassungs- und fahrerlaubnispflichtig. Der 25-Jährige konnte weder eine gültige Zulassung, noch einen Führerschein vorweisen.
Die Polizei Köln weist nochmals darauf hin, dass das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Drogeneinfluss wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge – wie zum Beispiel Autos – geahndet wird und in jedem Fall ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich zieht. Je nach Umfang der Ausfallerscheinungen begeht ein Führer eines E‑Scooters eine Straftat nach Paragraf 316 Strafgesetzbuch oder bei einer Gefährdung sogar eine Straftat nach Paragraf 315 c Strafgesetzbuch. Verursacht ein unter Betäubungsmitteln stehender E‑Scooter-Fahrer einen Unfall mit Personenschaden oder hohem Sachschaden, muss er zudem mit erheblichen zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.