Köln: Unter Dro­gen­ein­fluss auf nicht zuge­las­se­nem E‑Scooter gefahren

Kennedy Ufer - RTL interactive - Rhein - Köln-Deutz Foto: Sicht auf den Kennedy Ufer und RTL interactive am Rhein (Köln-Deutz)

Ein Mann ist am Ken­ne­dy Ufer unter Dro­gen­ein­fluss auf einem nicht zuge­las­se­nem E‑Scooter gefah­ren. Er war in der Nacht auf Sams­tag von Beam­ten ins Visier gera­ten worden.

In der Nacht auf Sams­tag haben Bereit­schafts­po­li­zis­ten einem unter Ein­fluss von Can­na­bis ste­hen­den E‑S­coo­ter-Fah­rer in Köln-Deutz eine Blut­pro­be ent­neh­men las­sen und eine Anzei­ge unter ande­rem wegen Fah­rens ohne Fahr­erlaub­nis sowie des Ver­sto­ßes gegen das Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz und das Kraft­fahr­zeug­steu­er­ge­setz vor­ge­legt. Der 25-Jäh­ri­ge war gegen 00:30 Uhr auf dem Ken­ne­dy­u­fer in Rich­tung Rhein­park ins Visier der Beam­ten gera­ten. Einen Flucht­ver­such hat­ten die Poli­zis­ten nach kur­zer Ver­fol­gung beendet.

Bei der Kon­trol­le stell­ten die Beam­ten außer­dem fest, dass der E‑Scooter des Man­nes schnel­ler als 20 km/h fuhr. Damit fällt die­ser nicht mehr unter die Elek­tro­kleinst­fahr­zeu­ge­ver­ord­nung und wird somit zulas­sungs- und fahr­erlaub­nis­pflich­tig. Der 25-Jäh­ri­ge konn­te weder eine gül­ti­ge Zulas­sung, noch einen Füh­rer­schein vorweisen.

Die Poli­zei Köln weist noch­mals dar­auf hin, dass das Füh­ren von Elek­tro-Kleinst­fahr­zeu­gen unter Dro­gen­ein­fluss wie das Füh­ren ande­rer Kraft­fahr­zeu­ge – wie zum Bei­spiel Autos – geahn­det wird und in jedem Fall ein Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren nach sich zieht. Je nach Umfang der Aus­fall­erschei­nun­gen begeht ein Füh­rer eines E‑Scooters eine Straf­tat nach Para­graf 316 Straf­ge­setz­buch oder bei einer Gefähr­dung sogar eine Straf­tat nach Para­graf 315 c Straf­ge­setz­buch. Ver­ur­sacht ein unter Betäu­bungs­mit­teln ste­hen­der E‑S­coo­ter-Fah­rer einen Unfall mit Per­so­nen­scha­den oder hohem Sach­scha­den, muss er zudem mit erheb­li­chen zivil­recht­li­chen Kon­se­quen­zen rechnen.

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