Köln: Ver­kehrs­kon­zept Alt­stadt wur­de noch­mal überarbeitet

Baustelle - Absicherung - Planke - Straße - Autobahn Foto: Sicht auf Baustellenabsicherungen auf einer Autobahn, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Stadt Köln hat ers­te Maß­nah­men vom Ver­kehrs­aus­schuss beschlos­se­nen Ver­kehrs­füh­rungs­kon­zepts Alt­stadt umgesetzt.

Im Wesent­li­chen die­nen die Maß­nah­men der Redu­zie­rung des Par­kens im öffent­li­chen Stra­ßen­raum, der Sen­kung des Ver­kehrs­auf­kom­mens, der Erhö­hung der Auf­ent­halts­qua­li­tät sowie der Stär­kung des Fuß- und Rad­ver­kehrs. Durch den Weg­fall von Park­plät­zen konn­ten wei­te­re Mög­lich­kei­ten für Außen­gas­tro­no­mie wie auch Abstell­mög­lich­kei­ten für Fahr­rä­der, Las­ten­rä­der und E‑Scooter geschaf­fen werden.

Für die durch die umge­setz­ten Maß­nah­men erziel­te Erhö­hung der Auf­ent­halts­qua­li­tät erhielt die Ver­wal­tung viel Zuspruch. Gleich­wohl wur­den Beschwer­den in Bezug auf ver­kürz­te Lie­fer­zei­ten und ein­ge­schränk­te Lade­zo­nen an die Stadt Köln her­an­ge­tra­gen. Zur Ent­schär­fung der Lie­fer­pro­ble­ma­tik wur­den daher in einem ers­ten Schritt die Lade­zei­ten für die Spo­rer­gas­se auf den Zeit­raum von 06:00 Uhr bis  15:00 Uhr und die Mar­tin­stra­ße von 06:00 Uhr bis 18:00 Uhr ver­län­gert (bis­lang jeweils von 06:00 Uhr bis 11:00 Uhr).

Par­al­lel wur­de eine Erhe­bung hin­sicht­lich der Anlie­fer­zei­ten durch­ge­führt, um eine bedarfs­ge­rech­te Opti­mie­rung hin­sicht­lich der Lie­fer­zei­ten in den Fuß­gän­ger­zo­nen erar­bei­ten zu kön­nen. Die Stadt Köln wird daher basie­rend auf den Ergeb­nis­sen die­ser Beob­ach­tun­gen die Lie­fer­zei­ten in den Fuß­gän­ger­zo­nen öst­lich des Alter Markt und des Heu­markt ein­heit­lich bis 14:00 Uhr ver­län­gern. Für die im Rah­men der ers­ten Umset­zungs­pha­se im zen­tra­len Alt­stadt­be­reich (Unter Taschen­ma­cher, Alter Markt, Unter Käs­ter und Bol­zen­gas­se) ein­ge­rich­te­ten Fuß­gän­ger­zo­nen gel­ten die Zeit­fens­ter der Lade- und Lie­fer­tä­tig­kei­ten von 06:00 Uhr bis 11:00 Uhr unver­än­dert. Eben­so unver­än­dert blei­ben aus die­sem Grun­de die Lie­fer­zei­ten in der Lint­gas­se und der Salz­gas­se, da ansons­ten Wen­de­ma­nö­ver in den engen Stra­ßen not­wen­dig wären. Zusätz­li­che Lade­zo­nen wur­den in den Stra­ßen Gro­ße Buden­gas­se und Klei­ne Buden­gas­se ein­ge­rich­tet. Die Opti­mie­rungs­maß­nah­men wur­den bereits umge­setzt, indem die Beschil­de­rung ent­spre­chend geän­dert wurde.

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