Ab sofort können verkürzt arbeitende Unternehmen und Betriebe das Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate erhalten.
Dazu muss bei der Kölner Arbeitsagentur eine Verlängerungsanzeige gestellt werden. Das geht formlos, wichtig für eine reibungslose Bearbeitung ist es allerdings, wichtige Angaben unbedingt zu machen. Im Oktober 2020 hatte die Bundesregierung die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitergeld auf bis zu 24 Monate verlängert.
Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld kann für zwölf Monate bezogen werden. Um die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie abzudämpfen, wurde die Bezugsdauer der Lohnersatzleistung nun für Betriebe, die schon vor dem 31. Dezember 2020 in Kurzarbeit gegangen sind, auf maximal bis zu 24 Monate verlängert, längstens aber bis zum 31. Dezember 2021.