Köln: Ver­län­ge­rung des Kurz­ar­bei­ter­gel­des auf bis zu 24 Monaten

Arbeitsamt - Agentur für Arbeit - Aschersleben - Schild - Logo - Gebäude - Weg - Laternen - Bäume - Wiese Foto: Arbeitsamt in Aschersleben, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ab sofort kön­nen ver­kürzt arbei­ten­de Unter­neh­men und Betrie­be das Kurz­ar­bei­ter­geld für bis zu 24 Mona­te erhalten.

Dazu muss bei der Köl­ner Arbeits­agen­tur eine Ver­län­ge­rungs­an­zei­ge gestellt wer­den. Das geht form­los, wich­tig für eine rei­bungs­lo­se Bear­bei­tung ist es aller­dings, wich­ti­ge Anga­ben unbe­dingt zu machen. Im Okto­ber 2020 hat­te die Bun­des­re­gie­rung die maxi­ma­le Bezugs­dau­er von Kurz­ar­bei­ter­geld auf bis zu 24 Mona­te verlängert.

Grund­sätz­lich gilt: Kurz­ar­bei­ter­geld kann für zwölf Mona­te bezo­gen wer­den. Um die Aus­wir­kun­gen der Coro­na-Virus-Pan­de­mie abzu­dämp­fen, wur­de die Bezugs­dau­er der Lohn­er­satz­leis­tung nun für Betrie­be, die schon vor dem 31. Dezem­ber 2020 in Kurz­ar­beit gegan­gen sind, auf maxi­mal bis zu 24 Mona­te ver­län­gert, längs­tens aber bis zum 31. Dezem­ber 2021.

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