Sofern die Inzidenz am Samstag weiterhin unter dem Grenzwert von 100 bleibt, tritt die Bundesnotbremse außer Kraft.
Für Köln gelten dann die Regelungen der Corona-Schutzverordnung des Landes mit Lockerungen für Einzelhandel, Kultur, Tourismus und Gastronomie. Der Krisenstab hat dazu entschieden, weiterhin an den bestehenden Verweil- und Alkoholkonsumverboten festzuhalten.
In bestimmten Grünanlagen, an den bekannten Hotspots und überall dort, wo eine Maskenpflicht besteht, ist es demnach weiterhin verboten, Alkohol zu konsumieren. Dies gilt selbstverständlich nicht für die Dauer des Besuchs einer zulässigen Außengastronomie.