Köln: Vor­ha­ben­be­zo­ge­ner Bebau­ungs­plan für Neu­bau des LVR-Gebäudes

Landschaftsverband Rheinland LVR - Körperschaft - Öffentlichen Rechts - Nordrhein-Westfalen - Ottoplatz 2 - Köln-Deutz Foto: Landschaftsverband Rheinland LVR am Ottoplatz (Köln-Deutz)

Für das Bau­vor­ha­ben des Land­schafts­ver­bands Rhein­land (LVR) am Otto­platz in Köln-Deutz soll ein vor­ha­ben­be­zo­ge­ner Bebau­ungs­plan erstellt werden.

Dies sieht die Beschluss­vor­la­ge vor, die die Ver­wal­tung für die Sit­zun­gen der Bezirks­ver­tre­tung Innen­stadt und den Stadt­ent­wick­lungs­aus­schuss nun den poli­ti­schen Gre­mi­en vor­ge­legt hat. Die Bezirks­ver­tre­tung Innen­stadt wird sich vor­aus­sicht­lich am 12. Sep­tem­ber 2019 damit befas­sen, beim Stadt­ent­wick­lungs­aus­schuss steht das The­ma für die Sit­zung am 19. Sep­tem­ber 2019 auf der Tagesordnung.

Auf dem Grund­stück zwi­schen Otto­platz, Neuhöf­fer­stra­ße und Sie­ges­stra­ße plant der LVR den Neu­bau eines Büro- und Ver­wal­tungs­ge­bäu­des. Rea­li­siert wer­den soll ein zukunfts­fä­hi­ges Nut­zungs­kon­zept, nach dem für min­des­tens 1.000 Mit­ar­bei­ten­de moder­ne Arbeits­plät­ze geschaf­fen wer­den. Auf der Grund­la­ge eines städ­te­bau­li­chen Pla­nungs-kon­zep­tes, das unter ande­rem Vor­ga­ben zur bau­li­chen Nut­zung des Gelän­des und zu den über­bau­ba­ren Grund­stücks- sowie zu den Ver­kehrs­flä­chen macht, soll nun ein Bebau­ungs­plan­ent­wurf erstellt wer­den. Dabei sind die Ergeb­nis­se der früh­zei­ti­gen Öffent­lich­keits­be­tei­li­gung zu berück­sich­ti­gen. Im Vor­feld und wäh­rend die­ses Ver­fah­rens haben mit der Inter­es­sen­ge­mein­schaft „Mit­ge­stal­ten Otto­platz-Süd” Abstim­mun­gen statt­ge­fun­den, bei denen vie­le Anre­gun­gen bei der Pla­nung berück­sich­tigt wur­den. Eine inten­si­ve Kom­mu­ni­ka­ti­on ist auch für den wei­te­ren Ver­lauf der Bau­maß­nah­me verabredet.

Die Zen­tral­ver­wal­tung des LVR hat seit 1959 ihren Sitz in Köln-Deutz. Das LVR-Haus am Stand­ort Otto­platz 2 mit heu­te knapp 600 Arbeits­plät­zen ent­spricht auf­grund gestie­ge­ner gesetz­li­cher und funk­tio­na­ler Anfor­de­run­gen an eine Büro­nut­zung, beson­ders hin­sicht­lich des Brand­schut­zes, der Bar­rie­re­frei­heit und der tech­ni­schen Aus­stat­tung, nicht mehr dem Stand der Tech­nik. Zudem ist der Bedarf des LVR an wei­te­ren Büro­flä­chen auf­grund von Auf­ga­ben­zu­wäch­sen gestie­gen. Die bestehen­de Bebau­ung soll des­halb durch einen Neu­bau ersetzt werden.