Köln: Vor­han­de­ne Rei­se­do­ku­men­te vor Beginn der Haupt­rei­se­zeit checken

Köln Bonn Airport - Konrad Adenauer - Flughafen - Empfangsgebäude - Köln-Porz Foto: Empfangsgebäude von Köln Bonn Airport (Köln-Porz)

Bevor die Haupt­rei­se­zeit beginnt, soll­te man sei­ne vor­han­de­ne Rei­se­do­ku­men­te auf Gül­tig­keit über­prü­fen. Die Bun­des­po­li­zei Müns­ter gibt dazu eini­ge Tipps und Tricks dazu.

Infor­ma­tio­nen zu Rei­se­be­stim­mun­gen für deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge bei Rei­sen in das Aus­land (mit wel­chen Doku­men­ten darf ich ein­rei­sen) gibt das Aus­wär­ti­ge Amt auf sei­ner Inter­net­sei­te. Dar­über hin­aus kann und soll­te man sich gege­be­nen­falls auf den Inter­net­sei­ten der jewei­li­gen Aus­lands­ver­tre­tung des Ziel­rei­se­lan­des über die Ein­rei­se­be­stim­mun­gen infor­mie­ren – ins­be­son­de­re, wenn man eine ande­re Staats­an­ge­hö­rig­keit besitzt.

Abge­lau­fe­ne Rei­se­päs­se kön­nen – auch wenn sie bei EU-Bür­gern inner­halb der EU auch bis zum einem Jahr abge­lau­fen sein kön­nen – zu einem Pro­blem wer­den, wenn im grenz­über­schrei­ten­den Flug­ver­kehr die Beför­de­rungs­be­stim­mun­gen der Luft­ver­kehrs­un­ter­neh­men gül­ti­ge Aus­weis­do­ku­men­te vor­schrei­ben. In Not­fäl­len kann die Bun­des­po­li­zei Pass­ersatz­pa­pie­re, Rei­se­aus­weis als Pass­ersatz (deut­sche Staats­an­ge­hö­ri­ge) und Not­rei­se­aus­weis (ande­re Natio­na­li­tä­ten: im wesent­li­chen EU, EWR und Schweiz, Per­so­nen mit deut­schem Auf­ent­halts­ti­tel) gegen Gebühr aus­stel­len. Grund­sätz­lich gilt immer, dass die Aus­stel­lung nur zur Ver­mei­dung unbil­li­gen­der Här­te erfolgt, wenn eine ander­wei­ti­ge Beschaf­fung von Rei­se­do­ku­men­ten nicht mehr zeit­ge­recht mög­lich ist.

Bei­spiel: Ein vor­läu­fi­ger Per­so­nal­aus­weis – teil­wei­se auch vor­läu­fi­ger Rei­se­pass – kann direkt bei den Mel­de­be­hör­den erhal­ten wer­den. Ein Online-Antrag für einen Rei­se­aus­weis als Pass­ersatz zwei Wochen vor Rei­se­ter­min wäre schon ein Grund die Ertei­lung eines Ersatz­do­ku­men­tes abzu­leh­nen, weil es durch­aus zumut­bar ist das noch recht­zei­tig zu erle­di­gen. Sofern die Ertei­lung eines Ersatz­do­ku­men­tes dann doch erfor­der­lich ist, soll­te man sich früh­zei­tig zum Check-In einfinden.

Nicht alle Staa­ten erken­nen Pass­ersatz­pa­pie­re an! Die Ertei­lung ist nicht für alle Staa­ten mög­lich – Inner­halb EU unpro­ble­ma­tisch, dar­über hin­aus nicht über­all aner­kannt, zum Bei­spiel bei Rei­sen in die Türkei.

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