Köln: Vor­läu­fi­ge Bilanz der Poli­zei zum Rosen­mon­tag 2019

Die Poli­zei Köln hat nun eine vor­läu­fi­ge Bilanz zum dies­jäh­ri­gen Rosen­mon­tag bekannt­ge­ge­ben. Im Ver­gleich zum Vor­jahr sind die Straf­an­zei­gen leicht erhöht.

Nach der­zei­ti­ger Aus­wer­tung liegt die Zahl der von der Poli­zei Köln auf­ge­nom­me­nen Straf­an­zei­gen an den bis­he­ri­gen Kar­ne­vals­ta­gen im Ver­gleich zum Vor­jahr wei­ter­hin auf leicht erhöh­tem Niveau. Am Rosen­mon­tag (04. März 2019) nahm die Poli­zei Köln 16 Per­so­nen – über­wie­gend zur Aus­nüch­te­rung – in Gewahrsam.

Köln: Ins­ge­samt nah­men die Ein­satz­kräf­te am Rosen­mon­tag in Köln (Aus­wer­tungs­zeit­raum: Mon­tag­mor­gen 06:00 Uhr bis Diens­tag­mor­gen 06:00 Uhr) 206 Straf­an­zei­gen auf (Vor­jahr: 181). Dabei han­del­te es sich in 62 Fäl­len (Vor­jahr: 47) um Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­te. Wei­ter­hin waren es 14 Belei­di­gun­gen (Vor­jahr: 7), 17 Sach­be­schä­di­gun­gen (Vor­jahr: 10), 14 Ver­stö­ße gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz (Vor­jahr: 11) und 19 Taschen­dieb­stäh­le (Vor­jahr: 24). In einem Fall erstat­te­ten die Poli­zis­ten Anzei­ge wegen einer Wider­stands­hand­lung gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te (Vor­jahr: 11). Das Kri­mi­nal­kom­mis­sa­ri­at 14 hat die Ermitt­lun­gen zu zwei ange­zeig­ten Raub­de­lik­ten über­nom­men (Vor­jahr: 2). Zudem wur­den 7 Sexu­al­de­lik­te (Vor­jahr: 3) zur Anzei­ge gebracht. Dabei han­delt es sich nach der­zei­ti­ger Ermitt­lungs­la­ge aus­schließ­lich um Fäl­le der sexu­el­len Beläs­ti­gung sowie um zur Anzei­ge gebrach­te exhi­bi­tio­nis­ti­sche Handlungen.

Lever­ku­sen: Ins­ge­samt nah­men die Ein­satz­kräf­te in Lever­ku­sen von Frei­tag­mor­gen 06:00 Uhr bis Sonn­tag­mor­gen 06:00 Uhr 23 Straf­an­zei­gen auf (Vor­jahr: 21). Dabei han­del­te es sich mit 8 Fäl­len (Vor­jahr: 10) über­wie­gend um Kör­per­ver­let­zungs­de­lik­te. Wei­ter­hin war es eine Belei­di­gung (Vor­jahr: 1), 2 Sach­be­schä­di­gun­gen (Vor­jahr: 4), einen Ver­stoß gegen das Betäu­bungs­mit­tel­ge­setz (Vor­jahr: 2) und zwei Taschen­dieb­stäh­le (Vor­jahr: 1). In einem Fall erstat­te­ten die Poli­zis­ten Anzei­ge wegen einer Wider­stands­hand­lung gegen Voll­stre­ckungs­be­am­te (Vor­jahr: 0). Raub- und Sexu­al­de­lik­te wur­den nach vor­läu­fi­ger Aus­wer­tung in Lever­ku­sen im Erhe­bungs­zeit­raum nicht zur Anzei­ge gebracht.

Die in die­ser Tages­bi­lanz dar­ge­stell­ten Kri­mi­na­li­täts­zah­len kön­nen sich noch ver­än­dern und haben nicht alle einen kar­ne­va­lis­ti­schen Bezug. Die Auf­lis­tun­gen ste­hen unter dem Vor­be­halt, dass noch wei­te­re Anzei­gen bei der Poli­zei Köln ein­ge­hen, bezie­hungs­wei­se dass Delik­te im Zuge der Ermitt­lun­gen anders ein­ge­ord­net wer­den müs­sen. Dies ist zum Bei­spiel der Fall, wenn sich ein Raub in einer Ver­neh­mung als Dieb­stahl her­aus­stellt. Eine abschlie­ßen­de Bewer­tung ist viel­fach erst zu einem spä­te­ren Zeit­punkt und nach wei­te­ren Ermitt­lun­gen möglich.