Bei Bauarbeiten wurde am Dienstagvormittag in Köln-Klettenberg an der Luxemburger Straße ein Bombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg gefunden.
Es handelt sich hierbei um eine Zehn-Zentner-Bombe mit einem Langzeitzünder. Wegen des Langzeitzünders werden sofort alle Gebäude rund um den Fundort evakuiert. Die weitere Evakuierung des Gebietes erfolgt vom Fundort ausgehend nach außen. Der endgültige Evakuierungsbereich wird noch bestimmt. Die Fliegerbombe muss schnellstmöglich unschädlich gemacht werden. Der Kampfmittelbeseitigungsdienst (KBD) und das Ordnungsamt der Stadt Köln sind vor Ort.
Das Ordnungsamt entscheidet über alle weiteren Maßnahmen zur Absperrung und Evakuierung. Wie viele Personen von Evakuierungen betroffen sein werden und wann der Blindgänger unschädlich gemacht wird, steht noch nicht fest.
Rund 7.200 Personen sind von den Evakuierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit der gefundenen Weltkriegsbombe betroffen. Eine Anlaufstelle für evakuierte Anwohnerinnen und Anwohner wird im Südstadion, Zugang über Vorgebirgsglacisweg, eingerichtet. Ebenfalls ein Pendelverkehr mit KVB-Bussen vom Evakuierungsgebiet zur Anlaufstelle.
Der KVB-Pendelverkehr ist wie folgt eingerichtet: Die Busse holen die Menschen an der Ecke Sülzgürtel/Luxemburger Straße ab und bringen sie von dort direkt zur Anlaufstelle am Südstadion. Es gelten die Regeln der Corona-Schutzverordnung, das heißt: Eine textile Mund-Nase-Bedeckung ist im Bus zu tragen. Auch in der möglichen Warteschlange vor der Anlaufstelle ist der Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten und eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen.
Das Ordnungsamt hat den ersten Klingeldurchgang begonnen. Alle Personen werden aufgefordert, den Evakuierungsbereich zu verlassen. Wegen des Langzeitzünders wurden zunächst alle Gebäude rund um den Fundort evakuiert. Die weitere Evakuierung des Gebietes erfolgt innen vom Fundort nach außen. Die Straßensperren rund um den Bereich werden aufgebaut. Im anschließenden zweiten Klingeldurchgang stellt das Ordnungsamt sicher, dass alle Personen den Evakuierungsbereich verlassen haben. Evakuierungsverweigerer werden notfalls mit Zwang aus dem Bereich entfernt. Wenn alle Personen den Evakuierungsbereich verlassen haben und die Krankentransporte abgeschlossen sind, wird das Ordnungsamt die Freigabe zur Entschärfung geben. Ein Zeitpunkt steht noch nicht fest.