Köln: Wie die Paket­sen­dung erfolg­reich durch den Zoll kommt

Hauptzollamt Köln - Ware - Pakete - Klebeband - Sichergestellt Foto: Vom Zoll kontrollierte Pakete, Urheber: Hauptzollamt Köln

Auch in die­sem Jahr wur­de mit dem Black Fri­day Ende Novem­ber die hei­ße Pha­se des vor­weih­nacht­li­chen Online-Shop­pings eingeläutet.

Was vie­le Online-Shop­per dabei aber nicht beden­ken: Wird das ersehn­te Paket aus einem Nicht-EU-Land ver­schickt, ist der Zoll mit im Spiel, und zwar gleich in mehr­fa­cher Hin­sicht. Denn wer­den die heiß ersehn­ten Snea­k­er oder das neu­es­te Smart­phone bei einem Online­händ­ler in einem Dritt­land bestellt, fal­len mög­li­cher­wei­se bei der Ein­fuhr zusätz­li­che Zöl­le und Ein­fuhr­um­satz­steu­er an. Bei ver­brau­cher­steu­er­pflich­ti­gen Waren wie zum Bei­spiel Alko­hol kann es sogar sein, dass ggf. noch Ver­brauch­steu­ern bezahlt wer­den müssen.

Für Post­sen­dun­gen aus einem Dritt­land gel­ten fol­gen­de Bestimmungen:

  • Waren­wert bis 22 Euro: Hier fal­len kein Zoll und kei­ne Ein­fuhr­um­satz­steu­er an. Die Ver­brauch­steu­ern, wie zum Bei­spiel für Alko­hol oder Tabak, wer­den erhoben.
  • Waren­wert über 22 Euro bis 150 Euro: Die Ein­fuhr­um­satz­steu­er (aktu­ell von 19 auf 16 Pro­zent bzw. von 7 auf 5 Pro­zent redu­ziert) und gege­be­nen­falls Ver­brauch­steu­ern wer­den erhoben.
  • Waren­wert über 150 Euro: Neben der Ein­fuhr­um­satz­steu­er fal­len auch der waren­ab­hän­gi­ge Zoll und gege­be­nen­falls die Ver­brauch­steu­ern an.

Lan­det das Paket beim Zoll, fin­det der Bestel­ler ein Info-Kärt­chen der Post in sei­nem Brief­kas­ten, auf dem nicht nur das Zoll­amt ange­ge­ben ist, wo die Sen­dung inner­halb von sie­ben Tage grund­sätz­lich abge­holt wer­den muss, son­dern auch wel­che Unter­la­gen für die Zoll­ab­fer­ti­gung mit­zu­brin­gen sind.

Seit Febru­ar 2020 müs­sen Post­sen­dun­gen nicht mehr zwin­gend per­sön­lich beim Zoll­amt abge­holt wer­den. Sen­dun­gen kön­nen bis zu einem Wert von 1.000 Euro auch ohne per­sön­li­ches Erschei­nen abge­fer­tigt wer­den. Auf­grund der Coro­na-Pan­de­mie kann die­se Post­ab­fer­ti­gung von zu Hau­se genutzt wer­den, um wei­te­re per­sön­li­che Kon­tak­te zu ver­mei­den und die Aus­brei­tung des Virus zu hemmen.

Neben einer mög­li­chen Ver­zol­lung der Ware sind auch bei Post- und Kurier­sen­dun­gen immer Ein­fuhr­ver­bo­te bzw. Beschrän­kun­gen zu beach­ten. So über­wacht der Zoll zum Bei­spiel die Prü­fung des gewerb­li­chen Rechts­schut­zes und der Pro­dukt­si­cher­heit von tech­ni­schen Pro­duk­ten oder Klei­dung dem Schutz der Verbraucher.

Ver­meint­lich güns­ti­ge Mar­ken­pro­duk­te kön­nen sich da schnell als Fehl­in­ves­ti­ti­on ent­pup­pen, wenn die­se gefälscht sind. Die Waren wer­den sicher­ge­stellt und ver­nich­tet, die Kauf­sum­me wird vom Lie­fe­ran­ten nicht erstat­tet. „Außer­dem erwar­tet den Paket­emp­fän­ger gege­be­nen­falls ein zivil­recht­li­ches Ver­fah­ren mit dem Rech­te­inha­ber. Ein Spaß, den man gera­de vor Weih­nach­ten nicht haben möch­te”, so Jens Ahl­and, Pres­se­spre­cher vom Haupt­zoll­amt Köln.

Post- und Kurier­sen­dun­gen aus ande­ren Mit­glied­staa­ten der EU kön­nen im Regel­fall ohne Zoll­for­ma­li­tä­ten emp­fan­gen wer­den. Wer aller­dings Alko­hol oder Tabak aus einem ande­ren EU-Staat bestellt, muss unter Umstän­den Steu­ern ent­rich­ten. Dar­über hin­aus sind auch hier bestimm­te Ein­fuhr­ver­bo­te zu beach­ten. Wer also zu Weih­nach­ten ganz ent­spannt schen­ken möch­te, macht sich recht­zei­tig schlau unter zoll.de oder gleich mit der App „Zoll und Post”.