Die Stadtverwaltung plant für die Zentralbibliothek auch Öffnungszeiten an Sonntagen anzubieten.
Möglich macht dies das NRW-Bibliotheksstärkungsgesetz, das im November 2019 in Kraft getreten ist. Demnach dürfen öffentliche Bibliotheken sonntags mit eigenem Personal von 12:00 bis 18:00 Uhr öffnen. Die Verwaltung plant dieses Konzept ab dem zweiten Quartal 2020 in der Zentralbibliothek umzusetzen. Damit wird die Kölner Stadtbibliothek die erste Großstadtbibliothek Deutschlands, die sonntags mit eigenen Mitarbeitenden qualitativen Service anbieten kann.
Während der Sonntagsöffnung soll ein breit gefächertes Programm für Kinder, Jugendliche und Erwachsene geboten werden: Von Vorlesestunden bis hin zu digitalen Angeboten. Ziel ist es, einen öffentlichen Raum mit hoher Aufenthaltsqualität bereitzustellen. Mit dem zusätzlichen Angebot leistet die Stadtbibliothek auch einen weiteren Beitrag zum städtischen Konzept „Kinderfreundliche Stadt”.
Die Sonntagsöffnung der Zentralbibliothek ist zunächst als Pilotprojekt für zwei Jahre angelegt. 2021 soll ausgewertet werden, ob das Projekt fortgeführt und gegebenenfalls auf die Stadtteilbibliotheken ausgeweitet werden kann. Im Haushaltsplan der Stadt Köln wurden der Stadtbibliothek für die Jahre 2020/2021 über die Kulturförderabgabe jeweils 220.000 Euro zur Verfügung gestellt. Damit soll die Stadtbibliothek die Sonntagsöffnung erproben. Über die Verwaltungsvorlage wird Ende Januar und Anfang Februar 2020 sowohl im Ausschuss Kunst und Kultur als auch im Finanzausschuss entschieden.