Köln: Zivil­fahn­der der Bun­des­po­li­zei neh­men Hand­ge­päck­dieb fest

Am Mitt­woch kon­trol­lier­ten zivi­le Bun­des­po­li­zis­ten eine ver­däch­ti­ge Per­son. Wie sich spä­ter her­aus­stell­te, hat­te der Kon­trol­lier­te kurz zuvor zwei Ruck­sä­cke im Zug entwendet.

Der Mann wur­de fest­ge­nom­men und die Geschä­dig­ten freu­ten sich dar­über, dass sie ihre Ruck­sä­cke im Gesamt­wert von 2.300 Euro zurück erhielten.

Gegen 13:00 Uhr fiel zivi­len Fahn­dern der Fahn­dungs- und Ermitt­lungs­grup­pe Taschen­dieb­stahl (FEG TD) ein ner­vö­ser Mann auf, der in Sieg­burg den ICE aus Frank­furt ver­las­sen hat­te und zwei iden­ti­sche Ruck­sä­cke bei sich hat­te. Als die Ner­vo­si­tät auf der Fahrt in der S‑Bahn auf dem Weg nach Köln zunahm, ent­schie­den sich die Beam­ten, den Mann beim Aus­stieg in Köln-Mes­se/­Deutz zu kon­trol­lie­ren. Er wies sich mit einem eng­li­schen Füh­rer­schein aus und zeig­te eine am Vor­tag abge­stem­pel­te Fahr­kar­te vor – die Bun­des­po­li­zis­ten nah­men den Mann zur Klä­rung mit zur Dienst­stel­le am Hauptbahnhof.

Dort fan­den sie wei­te­re Doku­men­te mit unter­schied­li­chen Per­so­na­li­en und auch eine gül­ti­ge Wochen­fahr­kar­te auf. Viel inter­es­san­ter war jedoch, dass die bei­den Ruck­sä­cke ihm offen­sicht­lich nicht gehör­ten. Zwei Geschä­dig­te hat­ten den Dieb­stahl kurz zuvor auf der Wache angezeigt.

Die Bun­des­po­li­zei lei­te­te ein Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen „Beson­ders schwe­rem Fall des Dieb­stahls” ein, da davon aus­zu­ge­hen ist, dass er sich sei­nen Lebens­un­ter­halt durch Dieb­stäh­le in Zügen finan­ziert. Der 32-jäh­ri­ge Fran­zo­se mit alge­ri­schen Wur­zeln wur­de fest­ge­nom­men und die Ruck­sä­cke an die über­glück­li­chen Besit­zer aus­ge­hän­digt. Die­se hat­ten ihre Ruck­sä­cke über sich im Hand­ge­päck­fach ver­staut und erst beim Aus­stieg in Köln den Dieb­stahl bemerkt.

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