Köln: Zoll betei­ligt sich an bun­des­wei­ter Mindestlohnsonderprüfung

Generalzolldirektion Augsburg - Zoll stoppt Schwarzarbeit Foto: Zoll Augsburg (Zoll stoppt Schwarzarbeit), Urheber: Generalzolldirektion/Zollverwaltung

Am Diens­tag haben über ein­hun­dert Zöll­ne­rin­nen und Zöll­ner der Finanz­kon­trol­le Schwarz­ar­beit im gesam­ten Bezirk des Haupt­zoll­amts Köln Kon­trol­len nach dem Schwarz­ar­beits­be­kämp­fungs­ge­setz durchgeführt.

Dabei wur­den knapp 250 Fir­men geprüft und mehr als 570 Arbeit­neh­mer zu ihrer Beschäf­ti­gung befragt. Die Kon­trol­len fan­den in Köln, Bonn, Sieg­burg, Ber­gisch Glad­bach, Lever­ku­sen, Hürth, Fre­chen, Engels­kir-chen und ande­ren Ort­schaf­ten im Ober­ber­gi­schen Kreis statt.

„Mit unse­ren Kon­trol­len waren wir Teil einer bun­des­wei­ten Min­dest­lohn­son­der­prü­fung. Unser Haupt-augen­merk lag vor allem auf der Über­wa­chung der Erhö­hung des Min­dest­lohns zum Jah­res­be­ginn auf 9,35 EUR”, so Jens Ahl­and, Pres­se­spre­cher des Haupt­zoll­amts Köln.

Geprüft wur­den schwer­punkt­mä­ßig der Ein­zel­han­del, Gas­tro­no­mie­be­trie­be, Cafes, Kfz-Werk­stät­ten und Auf­be­rei­tungs­be­trie­be, Tank­stel­len, Fri­seu­re und auch das Sicherheitsgewerbe.

„Erst nach Aus­wer­tung und Über­prü­fung der Arbeit­neh­mer­an­ga­ben lässt sich sagen, ob alle ange­trof­fe­nen Per­so­nen auch ord­nungs­ge­mäß zur Sozi­al­ver­si­che­rung gemel­det sind. Die Über­wa­chung der Ein­hal­tung des Min­dest­lohns, macht nicht sel­ten eine erneu­te Prü­fung in der Fir­ma not­wen­dig.”, so Ahl­and weiter.

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