Die Prüfungen waren Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung.
Die Beschäftigten der FKS kontrollierten insbesondere die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, den unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld I und II, die Mindestarbeitsbedingungen und Arbeitgeberpflichten nach dem Mindestlohngesetz sowie die illegale Beschäftigung von Ausländern.
135 Friseursalons und Barbershops sowie die dort tätigen 340 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Köln: 69 Geschäfte/ 157 Personen , Bonn: 7/25, Leverkusen: 12/40, dem Rhein-Sieg-Kreis (Troisdorf, Siegburg, Hennef, Meckenheim, Bornheim): 14/37, dem Rhein-Erft-Kries (Bergheim, Brühl, Erftstadt, Kerpen, Frechen, Bedburg, Elsdorf): 19/47 und dem Oberbergischen Kreis (Waldbröl, Hückeswagen): 14/34 wurden heute von 85 Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln überprüft.
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung darstellt.