Zwei E‑Scooter-Fahrer sind bei Verkehrsunfällen in Lindenthal und Kalk mit schweren Verletzungen in Kliniken eingeliefert worden.
Der stark alkoholisierte 48-Jährige soll gegen 02:00 Uhr in Schlangenlinien auf der Mommsenstraße in Fahrtrichtung Bachemer Straße unterwegs gewesen sein, als er mit einem geparkten Smart zusammenstieß und stürzte. Im Krankenhaus entnahm ihm ein Arzt eine Blutprobe. Nach ersten Ermittlungen stürzte der 23-Jährige ohne Fremdeinwirkung etwa eine Stunde später in Köln-Kalk auf der Bertramstraße.
Von Januar bis Ende Oktober 2020 waren E‑Scooter 134 Mal in Verkehrsunfälle mit Personenschäden verwickelt. Die Polizei hat 147 Verunglückte erfasst – 119 Mal waren es die E‑Scooter-Fahrer selbst. 99 von ihnen wurden leicht verletzt, 20 zogen sich schwere Verletzungen zu. Fast ein Drittel der E‑Scooter-Fahrer war bei den Verkehrsunfällen alkoholisiert.
Die Polizei Köln weist nochmals darauf hin, dass das Führen von Elektro-Kleinstfahrzeugen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wie das Führen anderer Kraftfahrzeuge, z.B. Autos, geahndet wird und in jedem Fall ein Ordnungswidrigkeitenverfahren nach sich zieht. Je nach Umfang der Ausfallerscheinungen begeht ein Führer eines E‑Scooters eine Straftat nach § 316 StGB oder bei einer Gefährdung sogar eine Straftat nach § 315 c StGB. Verursacht ein unter Betäubungsmitteln stehender E‑Scooter-Fahrer einen Unfall mit Personenschaden oder hohem Sachschaden, muss er zudem mit erheblichen zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen.