Die Verwaltung hat mit einer Beschlussvorlage einen Bericht über die bisherigen Erfahrungen zur Ebertplatz-Zwischennutzung zur Kenntnis gegeben.
Die Zwischennutzung war nach dem Ratsbeschluss vom März 2018 zunächst bis zum Juni 2021 befristet. Da bis zu diesem Zeitpunkt die Bauarbeiten für einen Umbau des Ebertplatzes noch nicht starten können, schlägt die Verwaltung in der Beschlussvorlage auch die Weiterführung dieser Zwischennutzung über den Juni 2021 hinaus bis zum Beginn des Umbaus des Ebertplatzes vor.
Zunächst befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss in seiner Sitzung am 3. September 2020 mit dem Thema. Wenn ein entsprechender Grundsatzbeschluss im Rat gefasst wird, wird die Verwaltung bis zum Frühjahr 2021 ein konkretes Konzept für die Fortführung der Aktivitäten erstellen und dieses insbesondere hinsichtlich der inhaltlichen Ausrichtung und des Finanzierungsplans zum Beschluss vorlegen.
Mit dem Zwischennutzungskonzept für den Ebertplatz wird das Ziel verfolgt, schon vor der eigentlichen umfangreichen Neugestaltung der Flächen die Aufenthaltsqualität des Ebertplatzes zu erhöhen, um so durch eine Vielzahl von Aktivitäten auch eine höhere soziale Kontrolle zu generieren. Weiterhin können sich auf diese Weise auch bisher nicht erkennbare Nutzungsoptionen und Umgestaltungsideen ergeben, die in die Überlegungen für die dauerhafte Umgestaltung des Platzes einbezogen werden können.