Die Kölner Verkehrs-Betriebe gab bekannt, dass man die Mitnahme von sogenannten E‑Scootern in Bahnen wieder erlauben wird. Zuvor wurde die Mitnahme Ende 2014 verboten worden.
Seit Ende 2014 ist es den Fahrgästen der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB) in den Straßenbahnen nicht erlaubt, ihre E‑Scootern mitzunehmen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) stellte in einem Gutachten fest, dass der Transport solcher zu gefährlich sei.
Nun kommt die KVB den Fahrgästen etwas entgegen und erlaubt die teilweise Mitnahme auf bestimmten Linien. In den Straßenbahnlinien 3, 4, 5, 13, 16 und 18 soll die Mitnahme bald wieder erlaubt sein. Abgesehen davon können in den Stadt-Bussen seit dem 01. Juli 2018 E‑Scootern wieder mitgenommen werden.
Jedoch gibt es neben den oben genannten Linien weitere Einschränkungen: Denn die E‑Scootern müssen vier Rädern besitzen, sowie eine Gesamtlänge von 1,40 Meter nicht überschreiten. Ab 1,20 Metern kann eine vorherige Genehmigung erforderlich sein.
Interessenten haben die Möglichkeit, bei der KVB eine sogenannte „E‑Scooter-Schulung” zu besuchen, die für die richtige Ein- und Ausfahrt und die richtige Aufstellung im Fahrzeug vermittelt werden soll.