KVB: Mit­nah­me von E‑Scootern in der Stra­ßen­bahn bald wie­der erlaubt

KVB-Haltestelle Poststraße - Köln-Altstadt Foto: Haltestelle Poststr. (Köln-Altstadt)

Die Köl­ner Ver­kehrs-Betrie­be gab bekannt, dass man die Mit­nah­me von soge­nann­ten E‑Scootern in Bah­nen wie­der erlau­ben wird. Zuvor wur­de die Mit­nah­me Ende 2014 ver­bo­ten worden.

Seit Ende 2014 ist es den Fahr­gäs­ten der Köl­ner Ver­kehrs-Betrie­be (KVB) in den Stra­ßen­bah­nen nicht erlaubt, ihre E‑Scootern mit­zu­neh­men. Der Ver­band Deut­scher Ver­kehrs­un­ter­neh­men (VDV) stell­te in einem Gut­ach­ten fest, dass der Trans­port sol­cher zu gefähr­lich sei.

Nun kommt die KVB den Fahr­gäs­ten etwas ent­ge­gen und erlaubt die teil­wei­se Mit­nah­me auf bestimm­ten Lini­en. In den Stra­ßen­bahn­li­ni­en 3, 4, 5, 13, 16 und 18 soll die Mit­nah­me bald wie­der erlaubt sein. Abge­se­hen davon kön­nen in den Stadt-Bus­sen seit dem 01. Juli 2018 E‑Scootern wie­der mit­ge­nom­men werden.

Jedoch gibt es neben den oben genann­ten Lini­en wei­te­re Ein­schrän­kun­gen: Denn die E‑Scootern müs­sen vier Rädern besit­zen, sowie eine Gesamt­län­ge von 1,40 Meter nicht über­schrei­ten. Ab 1,20 Metern kann eine vor­he­ri­ge Geneh­mi­gung erfor­der­lich sein.

Inter­es­sen­ten haben die Mög­lich­keit, bei der KVB eine soge­nann­te „E‑S­coo­ter-Schu­lung” zu besu­chen, die für die rich­ti­ge Ein- und Aus­fahrt und die rich­ti­ge Auf­stel­lung im Fahr­zeug ver­mit­telt wer­den soll.

Anmer­kun­gen zum Bei­trag? Hin­weis an die Redak­ti­on sen­den.