Auf Grundlage eines Beschlusses des Amtsgerichts Köln durchsuchte die Polizei eine Arztpraxis in Leverkusen aufgrund Attestbetrügen.
Gegen den Inhaber der Praxis besteht der Anfangsverdacht nach § 278 StGB. Er soll verschiedenen Patienten – ohne diese zuvor auf ihren aktuellen Gesundheitszustand untersucht zu haben – jeweils ein Attest zum Gebrauch bei Behörden ausgestellt haben. Darin wird den Patienten bescheinigt, aus nicht näher spezifizierten medizinischen Gründen keine COVID-19-Impfung erhalten zu können. Weitere Auskünfte werden Staatsanwaltschaft und Polizei mit Blick auf die laufenden Ermittlungen und zum Schutz von Persönlichkeitsrechten Verfahrensbeteiligter derzeit nicht erteilen.