Lever­ku­sen: Neue Coro­na-Muta­ti­on erreicht Senioreneinrichtung

Impfzentrum - Coronavirus - Termin nur mit Terminbestätigung - Januar 2021 Foto: Impfzentrum mit dem Hinweis "Zutritt nur mit Terminbestätigung", Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die aus Groß­bri­tan­ni­en bekann­te Muta­ti­on des Coro­na-Virus B.1.1.7. ist erst­mals auch in Lever­ku­sen ent­deckt worden.

In einer Senio­ren­ein­rich­tung der AWO in Rhein­dorf gab es in der ver­gan­ge­nen Woche einen Coro­na-Aus­bruch. 29 von 114 Bewoh­ne­rin­nen und Bewoh­nern waren posi­tiv getes­tet wor­den, eben­so 15 Mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter. Weil das plötz­li­che Aus­bruchs­ge­sche­hen den Ver­dacht nahe­leg­te, dass auch die neue, anste­cken­de Virus­va­ri­an­te dar­an betei­ligt sein könn­te, ver­an­lass­te das städ­ti­sche Gesund­heits­amt die neu­er­li­che PCR-Sequen­zie­rung von sechs posi­ti­ven Abstri­chen auf alle bekann­ten mutier­ten Virus­va­ri­an­ten. In vier Fäl­len, bei zwei Mit­ar­bei­te­rin­nen bzw. Mit­ar­bei­tern und zwei Bewoh­ne­rin­nen bzw. Bewoh­nern, wur­de die Muta­ti­on nun nachgewiesen.

Dr. Til­man Kra­mer, ärzt­li­cher Ver­tre­ter von Amts­arzt Dr. Oeh­ler, sagt: „Erwie­sen ist nun, dass die neue Virus­va­ri­an­te auch in Lever­ku­sen ange­kom­men ist”. Die Muta­ti­on gilt als deut­lich anste­cken­der, als die bis­her kur­sie­ren­den Virus-Stäm­me. Die Betrof­fe­nen sind aller­dings nicht schwe­rer erkrankt, als bei der bis­he­ri­gen Vari­an­te. Tests wei­te­rer Pro­ben wer­den in der betrof­fe­nen Ein­rich­tung daher nicht in Auf­trag gege­ben. „Für die medi­zi­ni­sche Behand­lung ist es nicht rele­vant, zu wis­sen, um wel­chen Virus­stamm es sich han­delt”, begrün­det das Dr. Kra­mer. „Für das Infek­ti­ons­ge­sche­hen aller­dings ist das eine wich­ti­ge Information”.

Das RKI beob­ach­tet und ana­ly­siert in Deutsch­land zir­ku­lie­ren­de SARS-CoV-2-Vari­an­ten. Auch in NRW sind bereits Fäl­le der neu­en Virus­va­ri­an­te auf­ge­tre­ten, u.a. in Köln und Vier­sen. Über den Lever­ku­se­ner Befund wur­den das RKI, die Bezirks­re­gie­rung Köln sowie das NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um infor­miert. Ange­sichts der Anste­ckungs­ge­fahr, die durch die Aus­brei­tung der neu­en Virus­va­ri­an­te ent­steht, begrüßt die Stadt Lever­ku­sen, dass mor­gen auf Bun­des­ebe­ne über schär­fe­re Lock­down-Maß­nah­men gespro­chen wird, will dem aber nicht durch Orts­recht vor­grei­fen. In der betrof­fe­nen AWO-Senio­ren­ein­rich­tung gilt bis auf Wei­te­res ein Besuchs­ver­bot für Ange­hö­ri­ge. Außer­dem arbei­ten dort, soweit mög­lich, die Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­te­rin­nen und Mit­ar­bei­ter vom Home­of­fice aus.

Um sich vor die­ser neu­ar­ti­gen Virus­va­ri­an­te zu schüt­zen, erin­nert Dr. Kra­mer dar­an, dass jede Bür­ge­rin und jeder Bür­ger Lever­ku­sens dazu bei­tra­gen kann und soll­te: „Es zeigt sich gera­de jetzt, wie wich­tig das kon­se­quen­te Ein­hal­ten der Hygie­ne-Regeln ist: Hän­de waschen, Abstand hal­ten, und vor allem eine Mas­ke tra­gen, sobald man Men­schen außer­halb des eige­nen Haus­hal­tes begegnet”.

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