Lever­ku­sen: Ran­da­lie­rer han­tier­te nachts mit Schreckschusspistole

Klinikum Leverkusen Foto: Klinikum Leverkusen, Urheber: Alexander Savin (CC BY-SA 3.0)

Ein Ran­da­lie­rer in Lever­ku­sen han­tier­te mit einer Schreck­schuss­pis­to­le in der Nacht auf Sonn­tag. Bewoh­ner hat­ten dar­auf­hin die Poli­zei alar­miert. Der Ran­da­lie­rer wur­de zwangseingewiesen.

Zeu­gen und ein­ge­setz­te Poli­zis­ten haben in der Nacht auf Sonn­tag (26. August 2018) den sprich­wört­li­chen „Knall” in Lever­ku­sen-Schle­busch gleich mehr­fach gehört. Ob sich glei­ches bezüg­lich des Ver­ur­sa­chers (39), der mit einer Schreck­schuss­waf­fe auf Poli­zis­ten schoss, behaup­ten lässt? Eher nicht. Noch in den Mor­gen­stun­den erfolg­te sei­ne ärzt­li­che Zwangs­ein­wei­sung in eine Klinik.

Gegen 03:00 Uhr hat­te ein Anwoh­ner der Sau­er­bruch­stra­ße den Not­ruf 110 gewählt. Sei­nen Anga­ben zufol­ge hat­te ein Ver­däch­ti­ger zunächst die Schei­ben­wi­scher eines Pkw abge­bro­chen und war dann in einem rück­wär­ti­gen Haus­gar­ten ver­schwun­den. Ein­tref­fen­de Strei­fen­be­am­te durch­such­ten infol­ge­des­sen mit Taschen­lam­pen das abge­dun­kel­te Are­al. Dar­auf­hin öff­ne­te der Gesuch­te im ers­ten Ober­ge­schoss ein Fens­ter. Mit aus­ge­streck­tem Arm rich­te­te der Lever­ku­se­ner eine Waf­fe auf die Poli­zis­ten, drück­te mehr­fach ab und zog sich dann wie­der zurück. Weni­ge Minu­ten spä­ter öff­ne­te der 39-Jäh­ri­ge die Ein­gangs­tür des zwi­schen­zeit­lich umstell­ten Gebäu­des und trat in Unter­wä­sche auf die Stra­ße. Unter Vor­halt der Dienst­waf­fen ver­an­lass­ten die Poli­zis­ten den Ver­däch­ti­gen, sich auf den Boden zu legen und nah­men ihn fest. Ja, räum­te er letz­ten Endes ein, er habe die Schüs­se abge­ge­ben, um die Hand­ha­bung sei­ner neu­en Schreck­schuss­pis­to­le zu üben. Einen klei­nen Waf­fen­schein kön­ne er zwar noch nicht vor­wei­sen. „Den habe ich aber bean­tragt”, so der sich unein­sich­tig zei­gen­de Mann wei­ter. „Ich gehe nachts häu­fig allei­ne in den Wald. Um mich zu ver­tei­di­gen, brau­che ich die Knar­re und den Waf­fen­schein unbe­dingt!” Er habe sich soeben auf einer Fei­er „besof­fen” und er habe „ein­fach Spaß dar­an, mit der Waf­fe rum­zu­schie­ßen”, gab der Hoch­al­ko­ho­li­sier­te zum Bes­ten. Ein Atem­al­ko­hol­test bei dem zeit­lich und ört­lich offen­bar durch­aus Ori­en­tier­ten ergab dann knapp zwei Promille.

Bei der Durch­su­chung sei­ner Woh­nung stell­ten die Poli­zis­ten unter ande­rem eine Schreck­schuss­pis­to­le und zuge­hö­ri­ge Muni­ti­on, eine Mache­te, eine Axt sowie Pfef­fer­spray sicher. Fort­wäh­rend belei­dig­te und bedroh­te der Fest­ge­nom­me­ne anschlie­ßend mas­siv die ihn zur Kli­nik fah­ren­den Poli­zis­ten. Wegen der vor­lie­gen­den Straf­tat­be­stän­de wie Ver­sto­ßes gegen das Waf­fen­ge­setz, Belei­di­gung und Bedro­hung leg­ten die Poli­zis­ten Anzei­gen vor.

Eine in sei­ner ver­wahr­los­ten Woh­nung von den Beam­ten auf­ge­fun­de­ne Kat­ze brach­te die Feu­er­wehr für­sorg­lich in einem Tier­heim unter. Zumal das zwangs­ein­ge­wie­se­ne „Herr­chen” sich in kom­men­der Zeit nicht mehr um die Tier­pfle­ge küm­mern kann.

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