NRW: Staats­an­wäl­ten wird mit Erlass zu Miss­brauchs­fäl­len Druck gemacht

Justicia - Figur - Waage - Göttin der Gerechtigkeit - Justitia - Gericht Foto: Sicht auf Justitia, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Der nord­rhein-west­fä­li­sche Jus­tiz­mi­nis­ter Peter Bie­sen­bach hat auf offen­sicht­li­che Pan­nen der Staats­an­walt­schaft Kle­ve beim Umgang mit einem mut­maß­li­chen Sexu­al­straf­tä­ter reagiert.

Das berich­tet die „Rhei­ni­sche Post”. In die­sen Tagen geht den Gene­ral­staats­an­wäl­ten in NRW dem­nach ein neu­er Erlass des NRW-Jus­tiz­mi­nis­te­ri­ums zu, der in sol­chen Fäl­len zu mehr Eile auf­for­dert und häu­fi­ge­re Inhaf­tie­run­gen von Tat­ver­däch­ti­gen sowie mehr Haus­durch­su­chun­gen in sol­chen Fäl­len anregt.

„Ein mir berich­te­ter Ein­zel­fall gibt Anlass, für die Bear­bei­tung von Ermitt­lungs­ver­fah­ren wegen Straf­ta­ten gegen die sexu­el­le Selbst­be­stim­mung vor­sorg­lich auf fol­gen­de Punk­te hin­zu­wei­sen”, beginnt Bie­sen­bachs neu­er Erlass. „Zeit­li­che Ver­zö­ge­run­gen sind unter allen Umstän­den zu ver­mei­den”, heißt es wei­ter. Haus­durch­su­chun­gen und Unter­su­chungs­haft sei­en „auch im Fal­le einer gestän­di­gen Ein­las­sung sorg­fäl­tig zu prü­fen und, soweit ange­zeigt, zeit­nah aus­zu­schöp­fen”. Bei der Prü­fung einer Unter­su­chungs­haft sei Para­graf 112a der Straf­pro­zess­ord­nung „beson­ders in den Blick zu neh­men”, mahnt Bie­sen­bach. Die­ser Para­graf nennt die Wie­der­ho­lungs­ge­fahr als mög­li­chen Haftgrund.

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