Neuss: Poli­zei kon­trol­lier­te an Pfings­ten die gefah­re­ne Geschwindigkeit

Polizeiauto - Halt Polizei - Schild Foto: Polizeiauto mit einem "Halt Polizei"-Schild, Urheber: Bundespolizei Kleve

Der Ver­kehrs­dienst der Poli­zei im Rhein-Kreis Neuss führ­te am Pfingst­mon­tag Geschwin­dig­keits­mes­sun­gen in Klei­nenbroich an der Land­stra­ße 361 durch.

Dabei miss­ach­te­ten in der Zeit von 11:00 Uhr bis 16:30 Uhr 126 Ver­kehrs­teil­neh­mer die zuläs­si­ge Höchst­ge­schwin­dig­keit von 70 km/h, indem sie zu schnell unter­wegs waren. Sechs Ver­kehrs­teil­neh­mer müs­sen sogar mit einem Fahr­ver­bot rechnen.

Trau­ri­ger Spit­zen­rei­ter hier­bei war ein Motor­rad­fah­rer, der mit 141 km/h gemes­sen wur­de. Der 59-jäh­ri­ge Mön­chen­glad­ba­cher muss mit min­des­tens 440 Euro Buß­geld, zwei Mona­ten Fahr­ver­bot sowie zwei Punk­ten in der Ver­kehrs­sün­der­da­tei in Flens­burg rechnen.

Ein 25-jäh­ri­ger Mann aus Mön­chen­glad­bach war nicht im Besitz der erfor­der­li­chen Fahr­erlaub­nis. Sein Klein­kraft­rad stell­ten die Beam­ten zur Ermitt­lung der tat­säch­lich mög­li­chen Höchst­ge­schwin­dig­keit gleich vor Ort sicher.

Es wur­den auch noch diver­se Ver­war­nun­gen wegen nicht­an­ge­leg­tem Sicher­heits­gurt oder nicht mit­ge­führ­tem Füh­rer­schein aus­ge­spro­chen. Auch Auto­fah­rer, die mit Licht­hu­pe ande­re Ver­kehrs­teil­neh­mer vor der Geschwin­dig­keits­über­wa­chung der Poli­zei „warn­ten”, wur­den ange­hal­ten und verwarnt.

Die Poli­zei wird Kon­trol­len die­ser Art auch wei­ter­hin im gesam­ten Kreis­ge­biet fort­füh­ren. Dabei ist nicht das Ver­hän­gen einer größt­mög­li­chen Anzahl von „Knöll­chen” das Ziel der Beam­ten, son­dern die Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr siche­rer zu gestal­ten und die Häu­fig­keit von Ver­kehrs­un­fäl­len und deren oft­mals schwer­wie­gen­den Fol­gen zu reduzieren.

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