Neuss: Poli­zei stoppt Auto mit gestoh­le­nen Kennzeichen

Halt Polizei - Schild - Polizei - Verkehrskontrolle Foto: Halt-Stopp-Schild der Polizei bei einer Verkehrskontrolle, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Am Mon­tag kon­trol­lier­ten Poli­zei­be­am­te den Fah­rer eines grau­en Ford Fies­ta an der Kreu­zung Land­stra­ße 381 / Land­stra­ße 361.

Bei der Über­prü­fung stell­te sich her­aus, dass die an dem Wagen ange­brach­ten Kenn­zei­chen zuvor gestoh­len wur­den und dem 20 Jah­re alte Mann aus Rom­mers­kir­chen zudem die Fahr­erlaub­nis ent­zo­gen wor­den war. Die wei­te­ren Ermitt­lun­gen erga­ben, dass das Fahr­zeug durch den Bei­fah­rer, einen 20 Jah­re alten Mann aus Neuss, gekauft wor­den war und das Auto zu des­sen Wohn­an­schrift trans­por­tiert wer­den sollte.

Fah­rer und Bei­fah­rer erwar­ten nun nicht nur Straf­ver­fah­ren wegen des Kenn­zei­chen­dieb­stahls und Fah­ren ohne Fahr­erlaub­nis, son­dern auch wegen einer Rei­he ande­rer Delik­te, die immer dann vor­lie­gen, wenn ein Kraft­fahr­zeug ohne Zulas­sung im öffent­li­chen Stra­ßen­ver­kehr geführt wird. Bei­spiels­wei­se Straf­ta­ten nach dem Pflicht­ver­si­che­rungs­ge­setz, weil für das Fahr­zeug kein Haft­pflicht­ver­si­che­rungs­schutz besteht oder gegen die Abga­ben­ord­nung, weil kei­ne Kraft­fahr­zeug­steu­er gezahlt wird. Zudem hät­te sich der Fahr­zeug­be­sit­zer, also in die­sem Fall der Bei­fah­rer, vor Fahrt­an­tritt ver­ge­wis­sern müs­sen, dass der Fah­rer einen „gül­ti­gen” Füh­rer­schein besitzt. Eine Wei­ter­fahrt war unter die­sen Umstän­den natür­lich nicht mög­lich und der Wagen wur­de durch ein Abschlepp­un­ter­neh­men abtrans­por­tiert. Die Poli­zei wird die Kos­ten dafür bei dem Fahr­zeug­be­sit­zer zurückfordern.

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