Neuss: Poli­zei zieht ange­trun­ke­nen 17-Jäh­ri­gen aus dem Verkehr

Polizeiauto - Halt Polizei - Schild Foto: Polizeiauto mit einem "Halt Polizei"-Schild, Urheber: Bundespolizei Kleve

Am frü­hen Sams­tag­mor­gen gegen 04:30 Uhr wur­de eine Strei­fen­wa­gen­be­sat­zung auf einen Opel an der Kant­stra­ße aufmerksam.

Der Auto­fah­rer miss­ach­te ein „STOPP” Ver­kehrs­zei­chen, wor­auf­hin die Beam­ten hin­ter dem Opel her­fuh­ren. Wäh­rend die Poli­zis­ten dem Fah­rer durch Anhal­te­zei­chen und Blau­licht ver­deut­lich­ten, dass er zum Ste­hen kom­men sol­le, über­schritt er in einer 30er Zone deut­lich die Höchst­ge­schwin­dig­keit. Zusätz­lich fuhr er mit sei­nem PKW Schlan­gen­li­ni­en und dabei teil­wei­se auf den Geh- und Rad­weg. In Höhe der Wein­gar­ten­stra­ße kam der augen­schein­lich alko­ho­li­sier­te Fah­rer zum Ste­hen, weil er erneut gegen einen Bord­stein fuhr und dabei der Opel beschä­digt wurde.

Der 17-jäh­ri­ge Fah­rer gab sofort an, dass er nicht im Besitz einer Fahr­erlaub­nis sei. Der Ver­dacht des Alko­hol­kon­sums bestä­tig­te sich bei einem Atem­al­ko­hol­test. Das beschä­dig­te Auto muss­te von einem Abschlepp­dienst gebor­gen wer­den. Glück im Unglück hat­ten Bei­fah­re­rin und Fah­rer, da bei­de unver­letzt blie­ben. Ein Arzt ent­nahm eine Blut­pro­be und der jun­ge Mann wur­de anschlie­ßend von einem Erzie­hungs­be­rech­tig­ten an der Poli­zei­wa­che abge­holt. Eine Straf­an­zei­ge wur­de gefertigt.

Bereits ab einem Wert von 0,3 Pro­mil­le ist der Füh­rer­schein in Gefahr. Mit­un­ter reicht hier ein ein­zi­ges hoch­pro­zen­ti­ges alko­ho­li­sches Getränk, wenn soge­nann­te Aus­fall­erschei­nun­gen (Bei­spiels­wei­se Schlan­gen­li­ni­en) ein­her­ge­hen. Auch Dro­gen und eine nicht uner­heb­li­che Anzahl an Medi­ka­men­ten ver­tra­gen sich bekann­ter­ma­ßen nicht mit einer akti­ven Teil­nah­me am Stra­ßen­ver­kehr. Alko­hol und Dro­gen­ein­fluss am Steu­er sind kei­ne Kava­liers­de­lik­te. Unbe­lehr­ba­re gefähr­den sich und andere!

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