Am frühen Samstagmorgen gegen 04:30 Uhr wurde eine Streifenwagenbesatzung auf einen Opel an der Kantstraße aufmerksam.
Der Autofahrer missachte ein „STOPP” Verkehrszeichen, woraufhin die Beamten hinter dem Opel herfuhren. Während die Polizisten dem Fahrer durch Anhaltezeichen und Blaulicht verdeutlichten, dass er zum Stehen kommen solle, überschritt er in einer 30er Zone deutlich die Höchstgeschwindigkeit. Zusätzlich fuhr er mit seinem PKW Schlangenlinien und dabei teilweise auf den Geh- und Radweg. In Höhe der Weingartenstraße kam der augenscheinlich alkoholisierte Fahrer zum Stehen, weil er erneut gegen einen Bordstein fuhr und dabei der Opel beschädigt wurde.
Der 17-jährige Fahrer gab sofort an, dass er nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis sei. Der Verdacht des Alkoholkonsums bestätigte sich bei einem Atemalkoholtest. Das beschädigte Auto musste von einem Abschleppdienst geborgen werden. Glück im Unglück hatten Beifahrerin und Fahrer, da beide unverletzt blieben. Ein Arzt entnahm eine Blutprobe und der junge Mann wurde anschließend von einem Erziehungsberechtigten an der Polizeiwache abgeholt. Eine Strafanzeige wurde gefertigt.
Bereits ab einem Wert von 0,3 Promille ist der Führerschein in Gefahr. Mitunter reicht hier ein einziges hochprozentiges alkoholisches Getränk, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen (Beispielsweise Schlangenlinien) einhergehen. Auch Drogen und eine nicht unerhebliche Anzahl an Medikamenten vertragen sich bekanntermaßen nicht mit einer aktiven Teilnahme am Straßenverkehr. Alkohol und Drogeneinfluss am Steuer sind keine Kavaliersdelikte. Unbelehrbare gefährden sich und andere!